In Sachsen-Anhalt wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres insgesamt 1.535 Anträge auf sogenannte Gelegenheitsaufenthalte gestellt. Es gibt Ausländern, die jahrelang geduldet wurden, eine Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland. Das Magdeburger Innenministerium teilte auf Nachfrage mit, dass im ersten Halbjahr dieses Jahres insgesamt 52 Anträge abgelehnt und 465 Aufenthaltstitel nach den einschlägigen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes erteilt worden seien. Besonders Menschen aus Indien, Benin, Burkina Faso und der Türkei werden davon profitieren.
Das Aufenthaltsgesetz tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft. Ab dem 1. Oktober 2022 haben Personen, die sich in Deutschland aufhalten dürfen oder seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Angehörigen eine 18-monatige Probeaufenthaltserlaubnis zu erhalten. Ausgeschlossen wurden Kriminelle und Personen, die „wiederholt und vorsätzlich falsche Identitätsangaben gemacht“ haben, um ihre Abschiebung zu verhindern.
Nach Ablauf von 18 Monaten sollen diejenigen, die hauptsächlich für ihren Lebensunterhalt sorgen, Anspruch auf dauerhafte Rechteerhaltung haben. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und eindeutige Identifikation können nachgewiesen werden.
Das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat bereits im Gesetzgebungsverfahren Bedenken gegen diese Regelung geäußert. Besonders wichtig ist hierbei, dass auch diejenigen von der Opportunity Residency profitieren können, die ihren Mitwirkungspflichten, beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses und der Klärung ihrer Identität, nicht nachgekommen sind.
„Darüber hinaus steht „die starke Zunahme der Zahl der Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber aus der Ukraine vor enormen Anforderungen, die eine erhebliche zusätzliche Belastung darstellen“, so das Ministerium weiter. Es könne zu einer hohen Arbeitsbelastung kommen. Das Antragsverfahren verlängere sich .