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Zwei Häftlinge auf der Flucht: Staat verschärft die Aufsicht

Zwei Männer hätten inhaftiert werden sollen, sind aber immer noch auf der Flucht. Der Druck auf das Justizministerium ist enorm. Nun gibt es in der gesetzlich vorgeschriebenen Fassung erste Änderungen.

Marion Gentges (CDU), Justizministerin des Landes Baden-Württemberg. Foto.aussiedlerbote.de
Marion Gentges (CDU), Justizministerin des Landes Baden-Württemberg. Foto.aussiedlerbote.de

Justiz - Zwei Häftlinge auf der Flucht: Staat verschärft die Aufsicht

Die Anforderungen an Justizvollzugsanstalten, außerhalb von Gefängnissen zu leben, wurden verschärft, nachdem Häftlingen bei sogenannten Hinrichtungen zweimal die Flucht gelungen war. Am Freitagabend sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU) dem SWR, das Land habe entsprechende Erlasse für eine strengere Behandlung erlassen. Bei Hinrichtungen können Gefangene mehrere Stunden lang aus dem Gefängnis eskortiert werden.

Ein Sprecher bestätigte auf Anfrage zudem, dass die Justizvollzugsanstalt bisher weitgehend über die Einzelheiten ihrer eigenen Zuständigkeiten entschieden habe. Von nun an wird sich das ändern. Künftig sollen Gefangene erst kurz vor der Hinrichtung benachrichtigt werden, beispielsweise durch ein Gericht oder einen Arzt, um eine solche Anordnung auszuschließen. Es wird kein konkreter Standort angegeben, da Ziele wie Weihnachtsmärkte und Orte mit großem Andrang gemieden werden müssen.

Beide Fälle lösten vor allem innerhalb der Oppositionsparteien scharfe Kritik aus. Die Liberaldemokraten forderten Reformen der Umsetzungspraktiken.

Es gibt immer noch keine Anzeichen dafür, dass ein 25-jähriger Insasse der Manheim Correctional Facility (JVA) entkommen ist. Am Donnerstag nutzte der Mann den Arztbesuch in einer Klinik in der Nachbarstadt Ludwigshafen zur Flucht. Nach Angaben der Polizei wartete der zweite Mann auf einem Motorrad auf einen Krankenhaustermin. Der maskierte Mann bedrohte Justizbeamte mit einer Pistole und schoss in die Luft. Der Gefangene, dem die Hände gefesselt waren, sprang auf das Motorrad und die beiden flüchteten gemeinsam. Der Mann wurde im Oktober 2022 vom Landgericht Mannheim unter anderem wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Es ist bereits der zweite Häftling, der innerhalb von ebenso vielen Wochen aus Baden-Württemberg nach Rheinland-Pfalz flieht. Am 30. Oktober entkam ein Häftling der JVA Bruchsal bei einem bewachten Ausflug zu einem Baggersee in Germersheim und zerbrach mit einem Werkzeug seine Fußfessel. 2012 wurde er vom Landgericht Karlsruhe wegen Erwürgens eines Mannes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann ist immer noch auf freiem Fuß.

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Quelle: www.stern.de

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