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Zwei Ermittlungen nach Zugunglück abgeschlossen

Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen
Nach dem Zugunglück von Garmisch sind die Ermittlungsverfahren gegen zwei der fünf Beschuldigten eingestellt worden.

Die Ermittlungen gegen zwei der fünf Angeklagten wurden nach einem tödlichen Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen vor mehr als einem Jahr eingestellt. „Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die beiden Männer ein Fehlverhalten begangen haben, das zu dem Unfall geführt hat“, sagte ein Sprecher der Zweiten Staatsanwaltschaft München am Mittwoch. „Die Ermittlungen gegen die anderen drei Tatverdächtigen dauern noch an“, berichtete die Süddeutsche Zeitung zuvor.

Die Staatsanwaltschaft machte keine Angaben zu den jeweiligen Positionen der Angeklagten. Berichten zufolge handelte es sich bei den beiden Unschuldigen um den Lokführer und den Fahrdienstleiter. Drei weitere Mitarbeiter der Deutschen Bahn könnten letztlich jedoch wegen Totschlags angeklagt werden.

Der Staatsanwaltschaft liegt nun ein Gesamtbericht zur Entgleisung eines Regionalzuges Richtung München am 3. Juni 2022 vor – 5 Menschen starben und 78 wurden verletzt. Beschädigte Betonschwellen verursachten den Unfall, heißt es in einem Zwischenbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung. Aus rechtlicher Sicht kommt es bei einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung darauf an, ob jemand seine Fürsorgepflicht verletzt hat, also den Sachverhalt erkennen und handeln konnte.

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