Zwei der ursprünglich fünf Angeklagten im Strafverfahren wegen angeblicher Bestechung in Kehls Spielhallenszene stehen nicht mehr vor Gericht. Ein 30-jähriger Tatverdächtiger und seine 29-jährige Lebensgefährtin sollen nun zusammen ein Bußgeld von 3.000 Euro zahlen, wie das Landgericht Offenburg (Ortenaukreis) am Mittwoch mitteilte. Für die Bestechung müssen ein ehemaliger Geschäftsführer der Stadt Kehl und zwei Männer für die angebliche Bestechung zur Verantwortung gezogen werden. (Az: 2 KLs 200 Js 12725/21).
Dem ehemaligen Leiter des Kehler Ordnungsamtes wird illegale Absprachen mit dem Spielstättenbetreiber vorgeworfen. Der 41-Jährige soll Reiseeinladungen und Gelder in vierstelliger Höhe angenommen haben und plant, 50.000 Euro zu zahlen. Ebenfalls angeklagt waren zwei Männer im Alter von 51 und 74 Jahren aus der Hotel- und Kasinobranche in der Grenzstadt.
Der Vorsitzende Richter Matthias Eckelt sagte, die Operation des 30- und 29-Jährigen werde erst nach Zahlung des Bußgeldes abgeschlossen. Beide arbeiteten laut Anklage in einem Casino. Sie waren damals mit Mitarbeitern der Stadt im Urlaub und hatten schon länger privaten Kontakt. Richter Eckert teilte dem Gericht Mitte Januar mit, dass Korruptionsdelikte schwer nachzuweisen seien. Der Prozess soll am kommenden Mittwoch (8. Februar) enden.