Der NRW-Landtag berät über die Folgen eines tödlichen Messerangriffs auf einen Regionalzug von Kiel nach Hamburg. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ganzke brachte am Dienstag in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses die Idee auf, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, Messerattacken künftig nur noch vor Landgerichten zu verfolgen.
Immerhin gelten diese als gefährliche Körperverletzung, die mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden kann, das Amtsgericht kann aber nur Strafen bis zu vier Jahren verhängen. Der mutmaßliche Messerangreifer von Brokstedt wurde vom Landgericht Euskirchen wegen des Angriffs „mit einem scharfen Gegenstand“ zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte, dies sei aus seiner Sicht rechtswidrig und verstoße gegen das Gerichtsverfassungsgesetz, das den Entscheidungsspielraum der Staatsanwaltschaft unzulässig einschränken würde.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Werner Pfeil (FDP), fragte, ob angesichts ähnlicher Übergriffe Täterbilder aufgetaucht seien, also alleinstehende Männer mit psychischen Problemen aus Kriegsgebieten, denen möglicherweise geholfen werden müsse.
Fotos der Täter seien weniger eindeutig, entgegnete der stellvertretende Außenminister Christian Burr. Aber das Schwarz-Grüne Bündnis erklärte sich bereit, bestehende Reha-Regelungen zu testen.
SPD und FDP riefen gemeinsam zu einer Sondersitzung auf. Hintergrund: Der Tatverdächtige (33 Jahre) lebt seit vielen Jahren in Nordrhein-Westfalen und hat dort mehrfach Straftaten begangen.
Bei einem Anschlag auf einen Regionalzug von Kiel nach Hamburg bei Brokstedt sind in der vergangenen Woche ein 17- und ein 19-Jähriger getötet worden. Fünf weitere wurden verletzt. Gegen den mutmaßlichen Täter, einen 33-jährigen staatenlosen Palästinenser, wurde Haftbefehl erlassen. Ihm wurden zwei Fälle von perfidem Mord und vier Fälle von versuchtem Totschlag vorgeworfen.