zum Inhalt

Zugehörigkeit zweier Orte zum sorbischen Gebiet aufgehoben

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Die Stadt Döbern und der Ortsteil Tschernitz der gleichnamigen Gemeinde gehören nach der Entscheidung des Amts Cottbus nicht zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenz Gericht. Das Gericht gab am Freitag bekannt, dass es die entsprechende Entscheidung des Kulturministeriums aufgehoben habe. 17) Gegen diese Entscheidungen wurde Berufung eingelegt. Auch Tschernitz wollte gegen die Zugehörigkeit des Kreises Wolfshain vorgehen – das Gericht wies die Klage der Stadt jedoch ab.

Die Städte und Orte des Spree-Neiße-Kreises gelten als traditionelle Siedlungen der Region. Das Sobbes/Wentz-Gesetz kann verstanden werden, wenn es Hinweise auf eine bis heute kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition gibt. Das Gericht erklärte, dass die Behauptung in beiden Fällen nicht hinreichend substantiiert sei. Der Kanton kann gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Im Juli verkündete das Verwaltungsgericht Cottbus einen kantonalen Beschluss zur traditionellen Ansiedlung der Sorben und Wenden als Wußwerk. Die Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk (Kreis Dahme – Spreewald) ist illegal, Alt Zauche jedoch nicht.

Kommentare

Aktuelles