Das Landgericht Berlin nutzt in Zivilverfahren mittlerweile ausschließlich elektronische Dokumente. Die Justizverwaltung des Senats gab am Montag bekannt, dass sie eine erste Phase des Testlaufs durchführen wird. Derzeit nutzen mehr als 400 Nutzer die Elektronische Gerichtsakte (eAkte). Ab dem 4. Dezember wird der High Court das System auch in Zivil- und Familiensachen einführen. Bis 2024 soll eAkte auch schrittweise in 10 Bezirksgerichten eingeführt werden.
Bis zum 1. Januar 2026, wenn die vollständige elektronische Aktenführung bundesweit eingeführt wird, sind insgesamt 12 Gerichte mit mehr als 3.000 Mitarbeitern zur Umstellung auf elektronische Akten verpflichtet. „Zu einem modernen und leistungsfähigen Rechtsstaat gehören auch moderne Arbeitsmethoden“, sagte Justizsenator Ferrol Badenburg (parteilos). Damit sei ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung digitaler Gerechtigkeit getan.