Ein Prozess gegen das Erzbistum München und Freising wegen Schmerzensgeldersatz für Missbrauchsopfer wurde vertagt. Eine ursprünglich für den 12. September geplante Verhandlung vor dem Amtsgericht Traunstein werde auf den 2. November verschoben, sagte ein Sprecher am Dienstag. Es sei angemessen, dass das Gericht blockiert werde, heißt es. Die Kläger werden nach Terminvereinbarung persönlich angehört. Darüber hinaus wurden ein Sachverständiger und vier Zeugen geladen.
Der Kläger ist ein ehemaliger Messdiener. Er gibt an, Mitte der 1990er Jahre von einem Pfarrer in Garching an der Alz sexuell missbraucht worden zu sein. In seiner Zivilklage verlangt er vom Erzbistum Schadensersatz in Höhe von mindestens 300.000 Euro. In einem Fall soll es zu sexuellem Missbrauch gekommen sein.
Als der Prozess am 20. Juni begann, gingen die Anwälte der Erzdiözese im Allgemeinen davon aus, dass der Kläger Anspruch auf eine Entschädigung hatte, versprachen jedoch nicht, einen bestimmten Betrag zu zahlen. Er beantragte die Abweisung der Schadensersatzklage in der geforderten Höhe. Stattdessen sollte das Gericht seine eigene monetäre Beurteilung abgeben.
Der Richter ordnete dann Mitte Juli ein psychiatrisches Gutachten an. Damit sollte die Frage geklärt werden, ob der vom Kläger erlittene Missbrauch die Ursache für die psychische Störung sowie die Alkohol- und Drogenabhängigkeit des Klägers war.