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Zeuge sagt während des Brandes in der Wohnung eines Asylbewerbers aus

Gericht
Das Türschild vom Oberlandesgericht in Koblenz.

Im Mordprozess 1991 wegen eines Brandanschlags auf die Wohnung eines Asylbewerbers im Saarland berichtete ein Zeuge, das Opfer habe Todesahnungen gehabt. Ein deutscher Freund sagte am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Koblenz (OLG), er und Samuel Yeboah seien am Vorabend des Mordes in Saarlouis an mehreren Skinheads vorbeigegangen. Also sagte Jeboa zu ihm: „Eines Tages, wenn du zu Hause bist, werden sie mich umbringen.“ Stunden später wurde der 27-jährige Westafrikaner tatsächlich Opfer eines Angriffs.

Der 51-jährige Zeuge, jetzt Fondsmanager, sagte, das Opfer habe große Angst vor der Abschiebung: „Das machte ihn hart für den Teil, der die Last trug.“ Er wisse Yeboah Ob nicht er wurde in seiner Heimatstadt verfolgt. „Er wollte ein besseres Leben in Deutschland“, fügte der Zeuge hinzu. Der afrikanische Freund, mit dem er geboxt hat, “spricht Deutsch und wollte schon immer arbeiten”. Nebenkläger Rechtsanwalt Christian Schmitt erklärte im Prozess, dass Yeboas Asylantrag seinerzeit abgelehnt worden sei. Der einzige Grund, warum der Ghanaer nicht vor seinem Tod abgeschoben wurde, war eine medizinisch festgestellte Suizidgefahr.

Seit November 2022 wird der mutmaßliche Täter wegen Mordes und versuchten Mordes in 20 Fällen vor dem Oberlandesgericht Koblenz angeklagt. Stunden nach dem Brandanschlag in der Nacht des 19. September 1991 erlag Yeboah den schweren Verbrennungen. Zwei weitere Bewohner des Hauses sprangen aus Fenstern und brachen sich laut Anklageschrift Knochen. Die anderen 18 Bewohner kamen unverletzt davon.

Die Bundesanwaltschaft warf der inzwischen zur Hausfrau gewordenen Angeklagten vor, das Feuer aus rassistischer Gesinnung mit Benzin entzündet zu haben. Der Mann bestreitet die Vorwürfe. Sein Verteidiger Guido Britz sagte zu Prozessbeginn, es gebe Hinweise darauf, dass andere Täter seien.

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