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Ibrahim O. kommt mit Mutter und Anwalt zum Prozess:Ibrahim O. kommt mit Mutter und Anwalt zum Prozess
Ibrahim O. kommt mit Mutter und Anwalt zum Prozess

Zehn Verbrechen führen nicht an einem Tag zu einer Gefängnisstrafe!

Donnerstagmorgen, Landgericht Dresden. Der Angeklagte Ibrahim O. (19) wurde niedergedrückt. Aber nicht im Gefangenentransport: O. Kommen Sie mit dem Taxi. Der junge Deutsche jordanischer Abstammung war seit vielen Jahren ein polizeibekannter Krimineller. Allein im Prozess am Donnerstag erhob die Staatsanwaltschaft zehn (!) Anklagen gegen ihn. Er hatte bereits fünf Einträge im Jugendstraftäterregister, von denen die letzten drei (Beleidigung, Drohung, Betrug) nur gegen Arbeitsbedingungen gestrichen wurden.

Aber Ibrahim O. machte fröhlich weiter. Im Mai 2022 wurde er beim Ladendiebstahl erwischt und verletzte einen Beamten an der Hand, heißt es in der Anklageschrift. Im Juli 2022 griff er Einsatzkräfte bei einer Hausdurchsuchung in einer Budapester Straße an. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stieß O. Polizisten mit dem Kopf an und schrie: „Fick … deine Tochter!“ Bei der ersten Festnahme spuckte er einem Beamten ins Gesicht und nannte den Beamten einen „Hurensohn“.

Im August 2022 zerstörte er laut Anklage bei einem nächtlichen Aufstand auf dem Nürnberger Platz Fahrräder, Elektroroller und Mopeds. Im Oktober 2022 belästigte er eine junge Frau auf einer privaten Party im Clubhaus. Als sie ihn ablehnte, beleidigte er sie und drohte, ihr die Kehle durchzuschneiden. Ibrahim O. wurde rausgeschmissen, kehrte aber mit drei Freunden zurück. Vier männliche Gäste der Geburtstagsfeier wurden von ihm geschlagen und getreten.

Die Staatsanwaltschaft erhob gegen ihn unter anderem Vorwürfe wegen des Tragens einer leeren Waffe in der Öffentlichkeit sowie wegen weiterer Diebstähle, Körperverletzung und anderer Anklagen. Fahren ohne Führerschein. Da Ibrahim O. zur Tatzeit unter 18 Jahre alt war, findet zum Schutz der Minderjährigen keine öffentliche Verhandlung statt. Der Straftäter war zudem von der Untersuchungshaft befreit, da er eine feste Anstellung als Verkäufer hatte und noch bei seiner Mutter lebte.

Oberstaatsanwalt Lorenz Haase (63): „Bisher besteht kein Grund zur Inhaftierung, da der Angeklagte fest in das Familiengefüge integriert ist.“ Ein Urteil steht jedoch noch aus aktueller Prozess.

Übrigens gibt es nun ein weiteres Verfahren gegen Ibrahim O., gegen den noch keine Anklage erhoben wurde – erneut wird wegen Drohungen und Körperverletzung ermittelt.

Quelle: www.bild.de

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