Berliner müssen zehn Jahre im Gefängnis verbringen, bevor sie wegen jahrelangen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in Untersuchungshaft genommen werden. Das entsprechende Urteil des Landgerichts vom Januar ist rechtskräftig. Das Bundesgericht wies eine Berufung des damals 59-Jährigen ab, wie am Freitag bekannt gegeben wurde.
Der Mann kümmerte sich um den Sohn seiner Schwester und den Sohn eines guten Freundes. Das Gericht hat zwischen Mai 1999 und September 2021 128 Vorfälle sexueller Übergriffe verhandelt, die erwiesenermaßen nachgewiesen wurden. Das Gericht bezeichnete das Ausmaß eines solchen Verhaltens als „absolutes Minimum“. Die Opfer waren zwischen 6 und 14 Jahre alt.
Der Richter sagte, es sei aufgrund der Rückfallgefahr notwendig, den Mann nach Verbüßung seiner Strafe in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Der Mann sei ein Pädophiler gewesen – „ohne Behandlung ist er immer noch gefährlich“.