zum Inhalt
BerlinFinanzenSenatSteuernWohnen

Zahl der Grundsteuererklärungen zieht nach Fristende an

Grundsteuererklärung
Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer.

Nach Ablaufen der Frist am Dienstag sind bei den Berliner Finanzämtern noch fast 80.000 Grundsteuererklärungen eingegangen. Der Berliner Steuerverwaltung liegen inzwischen 731.570 Erklärungen (Stand Donnerstag) vor, knapp 85 Prozent der Steuerpflichtigen haben damit inzwischen reagiert, sagte ein Sprecher der Finanzverwaltung der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Mit Fristende am letzten Januartag waren es rund 653.270 (75,7 Prozent).

Außerdem sei in Berlin der Anteil der digital eingereichten Erklärungen ungewöhnlich hoch. So seien allein rund 71,5 Prozent der Erklärungen über das digitale Steuererklärungs-Portal Elster eingereicht worden. «Berlin liegt damit auf Platz drei der Bundesländer», so der Sprecher der Finanzverwaltung. Analog – klassisch auf Papier – seien nur 4,9 Prozent eingegangen.

Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) sagte, es sei wirklich eine positive Nachricht, dass kurz nach Fristende fast 85 Prozent der Erklärungen eingetroffen seien. Lange ging es nur schleppend voran. Ursprünglich endete die Frist für die Abgabe bereits Ende Oktober, wurde dann aber um drei Monate bis Ende Januar verlängert.

Die Höhe der Grundsteuer kann sich den Angaben zufolge mit der Reform im Einzelfall abhängig von der Lage, der Größe und dem Alter der Gebäude verändern. Die Gesamtsumme solle sich aber nicht erhöhen. Auf Grundlage des ermittelten Steuerwerts will die Finanzverwaltung dem Abgeordnetenhaus 2024 einen Vorschlag zur Festsetzung des Hebesatzes und der Steuermesszahlen vorlegen.

Nach einem entsprechenden Beschluss des Landesparlaments sollen dann die Steuerbescheide erstellt werden. Die Neuberechnung der Grundsteuer ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden, das das bisherige Bemessungsverfahren für verfassungswidrig erklärt hatte.

Kommentare

Aktuelles