Der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke hat bundesweite Regelungen zur Beendigung der Corona-Schutzmaßnahmen gefordert. „Wenn das stimmt, was Herr Drosten und viele andere Experten sagen, dann können wir schnell nichts machen“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam. „Aber das sollte bundesweit abgestimmt werden.“ Woidke merkte an, dass die brandenburgischen Regelungen am 11. Januar gelten. Die Corona-Regeln des Bundes gelten bis zum 7. April, können aber früher aufgehoben werden.
In einem Interview mit dem “Tagesspiegel” sagte der Virologe Christian Drosten unter anderem, dass er die Pandemie als vorbei und endemisch ansehe. Die Immunität gegen Sars-CoV-2 wird nach dem Winter so weit verbreitet und widerstandsfähig sein, dass das Virus im Sommer kaum noch durchkommen wird. Bundesjustizminister Marko Buschmann (FDP) forderte daraufhin ein Ende der „letzten Corona-Vorkehrungen“. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnte dies unter Berufung auf volle Kliniken, überlastetes Personal und zu hohe Sterberaten ab, zeigte sich aber offen, ob die Regeln bis April eingehalten werden. Bundeskanzler Olaf Schulz (SPD) verwies auf die Rechtslage und unterstützte Lauterbach daher.
Warnung von Woidke
Der Brandenburgische Landesregierungschef warnt vor Konkurrenz zur Abschaffung des Corona-Schutzes. “Dass die einzelnen Bundesländer eigene Regelungen haben und sich am Bieterverfahren beteiligen, halte ich für nicht so wichtig”, sagte Woidke, “es sind solche Einzelversuche, die immer wieder für große Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt haben.”
In Bayern und Sachsen-Anhalt gilt keine Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs. In Schleswig-Holstein ist sie Ende des Jahres fällig. Das brandenburgische Kabinett hat die FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs bis zum 11. Januar vor Weihnachten verlängert. Die Maskenpflicht gilt auch für Besucher von Sozialunterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose in geschlossenen Räumen. Auch in Brandenburg gelten weiterhin die Corona-Isolationspflichten. Die Bundesregierung stellt Fahrgästen im öffentlichen Nahverkehr sowie Besuchern von Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie Arztpraxen bis April Masken zur Verfügung.