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Wohnverbahlvereiningung nach Angriff auf FU-Schüler fortgesetzt

Der jüdische FU-Student Lahav Shapira wurde im Februar ins Krankenhaus eingeliefert. Während Shapira jetzt wieder an der Universität ist, ist das nicht der Fall für den angeblich Täter.

Das Universitäts rates das Hausverbot mehrfach verlängern kann (Abbildung aus der Archiv)
Das Universitäts rates das Hausverbot mehrfach verlängern kann (Abbildung aus der Archiv)

Gewalt - Wohnverbahlvereiningung nach Angriff auf FU-Schüler fortgesetzt

Nach einem Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira, der als antisemitisch eingestuft wurde, ist der verdächtige Täter weiterhin von der Freien Universität (FU) Berlin ausgeschlossen. Eine universitätsinterne Sprecherin gab der Deutschen Presse-Agentur mitteilen, dass die Ausweisung in letzter Zeit bis zum 8. August 2024 verlängert wurde. Die Ausweisung wurde erst im Februar verhängt. "Die Universität kann bestehende Ausweisungen mehrfach verlängern, um Schutz für ihre Mitglieder zu bieten", sagte die Sprecherin. Eine Entscheidung über eine weitere Verlängerung wird in rechtzeitigem Abstand vor Ablaufstermin getroffen.

Shapira wurde im Februar in Berlin-Mitte's Nachtlebenviertel attackiert, was als antisemitisch motivierter Angriff angesehen wird. Ein 23-jähriger palästinensischer Student wird verdächtigt, ihn angegriffen zu haben.

Generalstaatsanwaltschaft stuft das Vorgehen als antisemitisch ein

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ordnet das Vorgehen als zielgerichteten Angriff ein und ermittelt wegen Körperverletzung. Die Generalstaatsanwaltschaft stuft das Vorgehen als antisemitisch ein und sieht eine Verbindung zum Konflikt in der Mitte Ostern. Der Ermittlungsstand wurde von einem Sprecher mitgeteilt.

Aus dem Angriff resultierte eine Verschärfung des Berliner Hochschulgesetzes. Das bedeutet, dass Studenten für bestimmte disziplinarische Verstöße ausgeschlossen werden können.

Shapira klagt gegen FU

Shapira hat nun gegen FU Berlin geklagt. Die Verhandlungen sind vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Der Student bezichtigt die Universität, "antisemitische Sprache in Handlungen umzuwandeln". Er bezieht sich auf Absatz 5b des Berliner Hochschulgesetzes. Hochschulen sind verpflichtet, Diskriminierung – einschließlich "antisemitischer Zuordnung" – zu verhindern. Nach Medienberichten soll Shapira jetzt wieder an der Universität sein – angeblich begleitet von einem Sicherheitsbeamten, wie berichtet wurde, Anfang Juni.

Die Deutsche Presse-Agentur berichtete, dass die Ausweisung des verdächtigen Täters, der an der Freien Universität (FU) Berlin einen mutmaßlichen antisemitischen Angriff auf Lahav Shapira verübt haben soll, in letzter Zeit bis zum 8. August 2024 verlängert wurde. Das Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat das Vorgehen als antisemitisch eingestuft und es als zielgerichteten Angriff mit Anklage wegen Körperverletzung ermittelt. Shapira, der Opfer des Angriffs, hat Klage gegen FU Berlin eingereicht, da er die Universität dafür verantwortlich macht, dass antisemitische Sprache in Handlungen umgewandelt wurde, im Verstoß gegen das Berliner Hochschulgesetz.

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