Die Wohnungssuche ist bereits an sich eine Herausforderung. Wenn Sie jedoch nicht alleine umziehen, sondern mit einem flauschigen Freund im Gepäck, wird sie noch ernster. In diesem Artikel werden wir klären, wie man mit einem Hund Wohnung mieten kann.
Wohnung mieten mit Hund in Deutschland
Tierbesitzer stoßen oft auf Vermieter, die keine Haustiere in der gemieteten Wohnung akzeptieren. In den meisten Fällen geschieht dies unabhängig von der Art des Haustieres – sei es ein Hund oder eine Schlange, derzeit spielt das keine Rolle.
Vermieter in Deutschland haben nicht das Recht, ein generelles Verbot der Haustierhaltung einzuführen. Nach Ansicht von Immoportal.com sind solche Formulierungen im Mietvertrag rechtlich nicht durchsetzbar.
Im Allgemeinen handelt es sich um die Haltung von Kleintieren in Deutschland. Normalerweise können Hamster und andere Kleintiere problemlos in einer gemieteten Wohnung gehalten werden. Kleine Hunde sind in der Regel auch kein Problem.
Wohnung mieten mit Hund: Wann Vermieter ihn verbieten können
Vermieter dürfen das Wohnen von Vierbeinern nicht verbieten, aber wenn es triftige Gründe dafür gibt, ändert sich die Situation.
Solche Gründe könnten zum Beispiel erhöhter Lärm oder unangenehme Gerüche sein, die von den Tieren den Nachbarn zugefügt werden.
Wenn im Mietvertrag keine explizite Erlaubnis zur Haltung von Haustieren vermerkt ist, wird empfohlen, sich mit dem Vermieter abzusprechen und eine schriftliche Zustimmung einzuholen. Besondere Vorsicht ist bei exotischen Tieren geboten – andernfalls kann der Vermieter sogar mit der Kündigung des Mietvertrags drohen.
Was Sie noch beachten sollten
Hundebesitzer in Deutschland müssen auch sicherstellen, dass die neue Wohnung den Bedürfnissen ihrer Haustiere entspricht. Es gibt viele Aspekte zu berücksichtigen, die über die eigenen vier Wände hinausgehen – zum Beispiel warnt die Stadt Dortmund Hundebesitzer und weist auf die obligatorische Leinenpflicht für einige Rassen hin.
Selbst wenn der Vermieter anfangs der Haltung von Haustieren zustimmt, kann er diese Entscheidung jederzeit unter bestimmten schwerwiegenden Gründen revidieren. In der Regel handelt es sich dabei jedoch um Gefahr für die Bewohner oder erheblichen Schaden, den die Tiere der Wohnung zufügen.
In der Regel verläuft das Zusammenleben von Menschen und Tieren jedoch recht friedlich. Wenn im Voraus geklärt wird, dass das Halten von Hunden oder anderen Haustieren in der gemieteten Wohnung erlaubt ist und alle Bewohner gegenseitigen Respekt zeigen, treten normalerweise keine Probleme auf.