Am Dienstag (10:00 Uhr) verhandelt das Oberverwaltungsgericht in Greifswald erneut über das Genehmigungsverfahren, das sich nach Ansicht des Windenergiekonzerns verzögert hat. Nach Angaben des Gerichts sind gegen das Westmecklenburgische Landesamt für Landwirtschaft und Umwelt (Stalu) drei Klagen wegen Untätigkeit des Projektentwicklers UKA anhängig.
Der Projektentwickler warf der Genehmigungsbehörde vor, seit 2019 keine Maßnahmen zur Entscheidung über den Antrag ergriffen zu haben. Insgesamt könnten die Windparks rund 85.000 Haushalte mit Strom versorgen. Derzeit seien 21 Klagen gegen Windkraftunternehmen wegen Untätigkeit eingereicht worden, teilte das Gericht mit. Zwölf davon stammten von UKA, einige davon wurden nach Angaben des Unternehmens zusammen mit Partnern eingereicht.
Bereits zu Beginn des Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht die entsprechenden Verfahren verhandelt, über die nicht entschieden wurde, und in einem Grundsatzurteil die Behörden aufgefordert, die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Inzwischen sind jedoch neue Klagen wegen Untätigkeit hinzugekommen.
Stalu Westmecklenburg behauptete kürzlich, dass die Anleger an den Verzögerungen nicht unschuldig seien. Dienste, die Vorschläge bereitstellen, werden beispielsweise nicht genutzt.