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Wiese: Begraben Sie die Vorratsdatenspeicherung nicht zu schnell

Dirk Wiese
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese.

Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, hält es auch nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für möglich, rechtssichere Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung zu etablieren.

Gleichzeitig kritisierte er Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der dies als Argument für ein von ihm unterstütztes „Schnelleinfrierverfahren“ interpretierte. „Ich wundere mich, dass manche in Berlin das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gelesen haben und darin sogar eine völlige Absage an die gezielte Speicherung von IP-Adressen sahen“, sagte Wiese der Deutschen Presse-Agentur.

Wiese denkt über Buschmann nach Vorschlag unzureichend

Abschließend stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass Verkehrs- und Standortdaten voraussichtlich allgemein und unterschiedslos gespeichert werden. Dies gilt für den Schutz der nationalen Sicherheit, die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder die Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit. „Wenn der Generalstaatsanwalt die unzureichenden Schnellgefrierverfahren seines Unternehmens lobt, kann er das nicht vor der Öffentlichkeit verbergen“, sagte Weiss und fügte hinzu, dass man nichts einfrieren kann, wenn man nichts konserviert.

Das Bundesverwaltungsgericht stufte die irrelevante und umfassende Vorratsdatenspeicherung als völligen Verstoß gegen europäisches Recht ein. Die am Donnerstag verkündete Entscheidung basierte auf Beschwerden zweier Telekommunikationsunternehmen. Aufgrund der Rechtsunsicherheit ist diese Regelung seit 2017 außer Kraft gesetzt.

Buschmann plädiert für ein „Quick-Freezing-Verfahren“

Das Gericht stellte fest, dass es bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten keine strikten Beschränkungen für den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit gebe. Zwar kann die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit erfolgen, dies ist im Telekommunikationsgesetz jedoch nicht ausdrücklich vorgesehen.

Buschmann erklärte, dass mit der Entscheidung abschließend klargestellt werde, dass die Vorratsdatenspeicherung „in Deutschland völlig illegal ist und daher nicht gilt“. Er plädierte für ein „Schnellgefrierverfahren“ und sagte: „Bei Verdacht auf ein schweres Verbrechen können die Ermittlungsbehörden den Anbieter auffordern, die entsprechenden Verkehrsdaten unverzüglich einzufrieren, damit sie in einem späteren Verfahren verwendet werden können.“

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