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Wiederholung der Kommunalwahl in Crailsheim

In Crailsheim werden die Bürger yet again aufgefordert an die Wahlurne. Die Kommunalwahl wurde ungültig erklärt.

Die Kommunalwahl in Crailsheim muss wiederholt werden.
Die Kommunalwahl in Crailsheim muss wiederholt werden.
  1. Das sogenannte ungleiche Ortsteilwahlsystem ist der komplizierteste Teil des Kommunalwahlrechts in Baden-Württemberg. Es existiert seit der Kommunalreform von 1972, als viele kleine und mikrokommunale Gemeinden in größere Gemeinden eingegliedert wurden. Es dient dazu, einem angemessenen Anteil von Vertretern den Ortsteilen im Gemeinderat zu sichern. Deshalb heißt es ungleich, weil die Gemeinde nicht in unabhängigen Wahlkreisen aufgeteilt ist.
  2. Die Prüfung der Kommunalwahlen vom 9. Juni im Verwaltungsbezirk Stuttgart ist hauptsächlich abgeschlossen. Es konnte bereits die Gültigkeit der Wahlen für die 35 Großstadtbezirke und ihre zugehörigen Ansiedlungen, zehn Gemeinden, die beiden Stadtbezirke Stuttgart und Heilbronn und die Landtagsversammlung des Stuttgarter Bezirks erklären. Offen sind die Wahlenprüfungen für den Gemeinderatswahl in Waiblingen, Böblingen und die Kreiswahl des Rems-Murr-Kreises aufgrund von Wahlbeschwerden. Insgesamt wurden 52 Wahlbeschwerden eingereicht, von denen 42 Verfahren bereits abgeschlossen sind.

Gemeinderatswahl - Wiederholung der Kommunalwahl in Crailsheim

Das Gemeinderatswahl in Crailsheim (Bezirk Schwäbisch Hall) ist unwert. Es muss neu durchgeführt werden, wie das Regierungspräsidium Stuttgart angekündigt hat. Die sogenannte ungleiche Ortsteilwahl in Crailsheim hat die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. In einigen Ortsteilen des Gemeinderats der Gemeinde Crailsheim waren die Vertreterzahlungen unterschiedlich. Nun muss der Gemeinderat dieser Gemeinde im nordöstlichen Teil von Baden-Württemberg eine Neuwahl veranlassen. Der Rat bestand zuletzt aus 43 Mitgliedern.

Neuwahl in Rastatt

Es gab auch Probleme in Rastatt. Hier mussten die Stimmenabgabe in mehreren Bezirken wiederholt werden. Etwa 1.000 Personen konnten am 9. Juni nicht wählen, weil sie trotz Anforderung um Stimmscheine postalisch zugesandt bekamen. Laut der Stadt war ein externer Dienstleister die Wahlpapiere nicht zugesandt. Deshalb ist eine Neuwahl in den fünf Bezirken Plittersdorf, Niederbühl, Ottersdorf, Wintersdorf und Rauental notwendig, entschied das Regierungspräsidium. Die Wahlen der Bezirksräte in diesen Bezirken sowie Teile der Gemeinderats- und Bezirksratswahlen waren ungültig.

  1. Die Ankündigung für eine Neuwahl des Gemeinderats in Crailsheim, aufgrund seiner Unwertigkeit, wurde durch das Regierungspräsidium Stuttgart, das die Regierungspräsidium Stuttgart überwacht, ausgestrahlt.
  2. In Crailsheim hat das ungleiche Ortsteilwahlsystem die notwendigen gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, was zu Unter- oder Übervertretung einiger Ortsteile im Gemeinderatswahl führte.
  3. Die Neuwahl des Gemeinderats der Crailsheimer Gemeinde im nordöstlichen Teil von Baden-Württemberg bietet sich an, um die 43 Ratsmitglieder neu gemäß dem Gesetz zu wählen.
  4. Das Regierungspräsidium in Stuttgart, ein wesentlicher Bestandteil der Landesregierung von Baden-Württemberg, ist für die Integrität der Wahlen innerhalb seiner Zuständigkeit, auch der jüngsten Kommunalwahlen am 9. Juni, zuständig.
  5. Das ungleiche Ortsteilwahlsystem, ein wesentlicher Bestandteil des Kommunalwahlrechts in Baden-Württemberg, wurde während der Kommunalreform von 1972 eingeführt, um den Ortsteilen im örtlichen Rat einen angemessenen Anteil von Vertretern zu sichern.

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