Gerechtigkeit bei der Arbeit Die Entscheidung des Richters bringt Gleichgewicht in den Rechtsbereich. - Wiederaufnahmeverfahren für verurteilten Sexualstraftäter erforderlich.
Ein 25-jähriger sexueller Belästiger aus Hamburg steht vor einer Wiederaufnahme seines Verfahrens, wie vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am Mittwoch bekanntgegeben wurde. Das ursprüngliche Urteil des Landgerichts, dass die Schuld des Beschuldigten bei jedem Verbrechen vollständig bewiesen war, kann nicht mehr bestehen. Das Verfahren wird an eine andere Strafkammer des Hamburger Landgerichts für Jugendschutz zurückgegeben, um eine neue Verhandlung und Entscheidung vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich der Kosten der Berufung.
Das Hamburger Landgericht hatte den Beschuldigten wegen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und versuchter schwerer Körperverletzung, Vergewaltigung und sexueller Zwang zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren Haft verurteilt. Es wurde angenommen, dass der Beschuldigte seine Opfer - 15- bis 21-jährige junge Frauen - in öffentliche Parks lockte, indem er sich als Model oder Musikmanager ausgab. Angeblich beging er diese Taten, wenn er sie an einem Bushaltestelle, in einer Buslinie oder in der U-Bahn begegnete.
Das Landgericht glaubte auch, dass die Schuld des Beschuldigten vollständig für alle Verbrechen bewiesen war, unterstützt durch die Einschätzung des von Gericht eingesetzten Psychiaters: eine leichte Form des Autismuspektrums und eine vermischte Persönlichkeitsstörung mit dissoziativen und narcissistischen Elementen. Allerdings fand das Gericht keinen Beweis, der nahelegte, dass das Bewusstsein oder die Kontrolle des Beschuldigten während der Tatzeit signifikant reduziert oder fehlte. Dies gab keinen Anhaltspunkt dafür, dass seine psychische Gesundheit eine bedeutende Rolle bei der Ausführung dieser Verbrechen gespielt hat.
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