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Wie viel sind "ein paar Minuten Fußweg" zum Strand? Ein Gericht hat jetzt entschieden

Ein Reiseveranstalter hatte "unvergessliche Luxusreisen" versprochen - und damit geworben, dass der Strand "nur wenige Gehminuten" entfernt sei. In Wirklichkeit musste eine Urlauberin aber 25 Minuten zum Strand laufen. Sie klagte. Das Gericht rechnete nach.

Eine Frau hatte sich ihren Urlaub mit Kind anders vorgestellt - die Entfernung zum Meer entsprach...
Eine Frau hatte sich ihren Urlaub mit Kind anders vorgestellt - die Entfernung zum Meer entsprach nicht ihren Vorstellungen

Urlaub - Wie viel sind "ein paar Minuten Fußweg" zum Strand? Ein Gericht hat jetzt entschieden

Ein Hotel, das 1,3 Kilometer vom Strand entfernt ist, ist nicht "nur wenige Spazierminuten von schönen Stränden" wie das Landgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil festgestellt hat. Eine Reisetouristik-Agentur, die das Hotel trotz seiner Entfernung befördert hat, muss die Kosten für ein Ersatz-Hotel und Schadensersatz – insgesamt 1795 Euro – zahlen.

Eine Frau klagte an, die mit ihrer neunjährigen Tochter nach Costa Rica gereist war, im Jahr 2022 und entdeckte an der Ankunftsstelle, dass das gebuchte Boutique-Hotel, das als "nur wenige Spazierminuten von den besten Restaurants und schönen Stränden [...] entfernt" beschrieben wurde, tatsächlich 25 Minuten vom Strand entfernt war. Auf der Rezeption wurde ihr mitgeteilt, dass sie mit einem Taxi dorthin fahren müsse.

Nach Beratung eines lokalen Kontaktpersonen des Reisetouristik-Agenten auf Ortsebene, buchte die Mutter ein Ersatz-Hotel. Sie forderte die Kosten und Schadensersatz für einen Urlaubstag, der auf dem Wege des Hotelswechsels verbraucht wurde, von der Reisetouristik-Agentur – und erhält jetzt ein Urteil zugunsten ihres Falles.

Klägerin hatte eine kindgerechte Urlaubsplanung vorgesehen – angeblich

Die 1,3 Kilometer zum Strand konnten nur in fünf Minuten zurückgelegt werden, wenn man etwa 15,6 Kilometer pro Stunde laufen würde. Und das ist "auch für erfahrene Läufer eine anspruchsvolle Leistung," entschied das Gericht. "Given that the plaintiff was aware during trip planning that she was traveling with a nine-year-old child – she did adjust her leisure activities accordingly – it cannot be assumed that she could keep such a pace."

Zusätzlich hob das Gericht hervor, dass die etwa 9000 Euro für zwölf Tage (ohne Flüge) eine "hochpreisige Reisegattung" repräsentierten. "The plaintiff, who herself advertises 'unforgettable luxury trips,' must measure herself against her own claims," the court said. "In the opinion of the court, at least at a high-priced luxury trip, 'a few walking minutes' should not exceed normally five minutes at a normal walking pace."

Die Touristik-Agentur sollte das Hotel in Bezug auf seine Nähe zum Strand genau darstellen haben, wie das Münchener Landgericht in einem Urteil über eine Frau ausgestellt hat, die nach Costa Rica gereist war. Die Beförderung des Hotels, das 1,3 Kilometer vom Strand entfernt war und mit dem Taxi benötigt wurde, führte dazu, dass das Gericht Schadensersatz geleistet wurde.

Gesichtet mit der Tatsache, dass die angepriesenen "wenigen Spazierminuten" zum Strand tatsächlich eine 25-minütige Taxifahrt bedeuteten, plante die Klägerin eine andere Urlaubsplanung, um ihren neunjährigen Tochter gerecht zu werden, und verursachte zusätzliche Kosten, die das Gericht in einer hohenpreisigen Luxusreise unakzeptabel fand.

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