Müll entsorgen, ohne Strafe zu zahlen: Was sagen Experten
Wenn der Müllcontainer überfüllt ist, wird in vielen Fällen der Müll einfach daneben gelegt. Müll entsorgen: ist das in Deutschland überhaupt erlaubt?
Die Antwort ist einfach: “Nein”. Nach Angaben von Charlotte Knust vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Abfälle einfach neben den Müllcontainer zu legen, wenn er bereits überfüllt ist.
Wenn Sie eine kleine Menge Müll neben dem Müllcontainer abstellen, können Sie auf die Kulanz der kommunalen Abfallentsorgung hoffen. Sie sollten sich jedoch nicht darauf verlassen. Sie haben kein Recht darauf, dass Ihr zusätzlicher Müll abgeholt wird.
Überfüllte Container können einfach nicht abgeholt werden. Das kann schnell zu einer unangenehmen Situation führen, die vermieden werden kann. Wohin also mit dem zusätzlichen Müll?
Geeignete Müllsäcke bieten eine Alternative für zu viel Abfall
Die Müllsäcke für Restabfälle, gelbe Säcke oder sogenannte Windelsäcke können beispielsweise in entsprechenden Gemeinden bezogen werden. Windeln können insbesondere schnell zu einer Erhöhung des Abfallvolumens und zur Überfüllung der Container führen.
Der Müllentsorgungsplan der Stadt Dortmund besagt: “Für zusätzliche Restabfälle, die in Müllsäcken gesammelt werden können, sollten speziell gekennzeichnete Müllsäcke verwendet werden, die von den städtischen Behörden in Dortmund/EDG genehmigt wurden.”
Geeignete Säcke für Restabfälle, gelbe Säcke oder sogenannte Windelsäcke können beispielsweise in den entsprechenden Gemeinden erhalten werden. Windeln können insbesondere schnell zu einer Zunahme des Abfallvolumens und zur Überfüllung der Container führen.
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Müll entsorgen neben dem Müllcontainer: Dafür kann man eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro bekommen
Denjenigen, die die Regeln nicht einhalten und den Müll unsachgemäß neben den Container legen, droht im schlimmsten Fall eine hohe Geldstrafe.
Dies kann beispielsweise geschehen, wenn Müllcontainer auf der Straße zur Müllsammlung aufgestellt sind, wie von T-Online berichtet. Schließlich befinden sie sich an öffentlichen Orten.
Überschüssiger Abfall, der nicht mehr in den speziell dafür vorgesehenen Müllcontainer passt, kann als “haushaltsüblicher Abfall, der einfach liegengelassen wurde” angesehen werden.
Dafür ist im Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro vorgesehen.