In Deutschland haben Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, Anspruch auf eine Invalidenrente. Dies wird als vollständige Arbeitsunfähigkeit angesehen.
Wenn eine Person immer noch in der Lage ist, mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden zu arbeiten, gilt dies als teilweise Arbeitsunfähigkeit. In diesem Fall hat sie ebenfalls Anspruch auf bestimmte Zahlungen.
Wie man in Deutschland eine Invalidenrente erhält
Die Person kann einen Antrag auf spezielle Invaliditätszahlungen stellen. Dafür muss sie nachweisen, dass sie aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht mehr arbeiten kann. Die entsprechenden Unterlagen müssen an die Rentenversicherungsgesellschaft geschickt werden.
Die Rentenversicherungseinrichtung prüft zunächst, ob die Arbeitsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederhergestellt werden kann. Letztere beinhaltet die Möglichkeit, die berufliche Tätigkeit umzustellen.
Wenn weder das eine noch das andere möglich ist, werden die Mitarbeiter der Rentenversicherung prüfen, wie viele Stunden die Person noch arbeiten kann. Darüber hinaus muss vor dem Beginn der Zahlungen eine wichtige Anforderung erfüllt werden: Die Pflicht zur Rentenversicherung muss mindestens fünf Jahre lang erfüllt sein.
In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit muss der Antragsteller mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet haben. Dies sind verbindliche Anforderungen.
Im Allgemeinen gibt es keine festgelegte Frist, innerhalb derer die Rentenversicherungseinrichtung eine Entscheidung über die Invalidenrente treffen muss. Jeder Antrag wird individuell geprüft.
Da die Rentenversicherungseinrichtung verschiedene Prüfungen durchführen muss, kann es einige Wochen oder Monate dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird. Dabei darf die Bearbeitungszeit eines Antrags sechs Monate nicht überschreiten.
Die Invalidenrente kann frühestens ab dem siebten Monat nach ihrer Bestätigung gezahlt werden. In seltenen Fällen kann dieser Betrag früher ausgezahlt werden. Es ist jedoch gestattet, Kranken- und Arbeitslosengeld zu beziehen.
Die Auszahlung der Invalidenrente ist auf maximal drei Jahre beschränkt. Wenn die Person sich nach Ablauf dieser Frist nicht erholt hat, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters enden auch alle Zahlungen für die Invalidenrente.