Es gibt Möglichkeiten, bei der Abfindung zu sparen. Wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, erhalten sie oft eine solche finanzielle Kompensation.
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Seit 2006 ist dies jedoch nicht mehr steuerfrei, sondern unterliegt der normalen Einkommensteuer. Glücklicherweise gibt es mit der Fünftelregelung einen Weg, die Steuerlast zu reduzieren.
Wie man bei der Abfindung spart
Die Fünftelregelung ist eine gesetzlich festgelegte Steuerminderung (§ 34 Einkommensteuergesetz).
Sie wird so genannt, weil sie die Abfindung mathematisch auf fünf Jahre verteilt. Der Grund dafür ist folgender: Der Steuersatz steigt nicht linear, sondern progressiv.
Daher muss jeder Steuerzahler mit zunehmendem Einkommen einen überproportional höheren Anteil an Einkommensteuer zahlen. Für natürliche Personen gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab einem Bruttojahreseinkommen von 62.810 Euro. Alle Einkünfte, die über diesen Betrag hinausgehen, werden in vollem Umfang mit dem Spitzensteuersatz besteuert.
Wenn eine Person eine Abfindung erhält und diese zusammen mit dem normalen Gehalt im entsprechenden Jahr versteuert wird, führt dies zu einer enormen Steuerlast. Die Fünftelregelung verhindert das Eintreten in die höchste Steuerklasse.
Die Fünftelregelung gilt nur für außerordentliche Einkünfte. Das sind Einkünfte, die als Kompensation für entgangenes Einkommen gezahlt werden, einschließlich Abfindungen. Subventioniert wird auch die Vergütung für die Arbeit über mehrere Jahre.
Es geht um Einkünfte, die innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt werden, aber über mindestens zwei Jahre verdient wurden, wie zum Beispiel Überstunden- oder Urlaubsgeld. Die Fünftelregelung erfordert auch eine Einkommenskonzentration.
Dies geschieht, wenn die Abfindung das Einkommen übersteigt, das eine Person bis zum Jahresende erhalten hätte, wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden wäre.
Die Lohnsteuer für die Abfindung wird nach der Fünftelregelung in einer bestimmten Reihenfolge berechnet:
- Zunächst wird die Lohnsteuer ermittelt, die auf das normale Gehalt ohne Abfindung anzuwenden ist.
- Dann wird die Einkommensteuer für das normale Gehalt plus 1/5 der Abfindung berechnet.
- Die Differenz, multipliziert mit fünf, ergibt die Lohnsteuer für die Abfindung.
Wenn die Voraussetzungen der Fünftelregelung offensichtlich erfüllt sind, muss der Arbeitgeber die Fünftelregelung bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen. Andernfalls lohnt es sich, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Dann prüft das Finanzamt gleichzeitig die Fünftelregelung.