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Wie kann man Kürzung der Rente nach einer Scheidung stoppen?

Wie kann man Kürzung der Rente nach einer Scheidung stoppen?

Man kann die Kürzung der Rente nach einer Scheidung stoppen. Leider währt nichts ewig, und das gilt auch für Familien. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland laut Gerichtsbeschluss rund 137.400 Ehen geschieden.

Dies geht aus den Daten des Statistischen Bundesamtes hervor. Im Durchschnitt vergehen 15,1 Jahre zwischen der Eheschließung und der Scheidung. Eine Scheidung hat oft erhebliche Auswirkungen auf die Rentenversorgung.

Die Kürzung der Rente nach einer Scheidung kann verhindert werden, wenn man eine wichtige Frist beachtet

In den meisten Fällen steigt oder sinkt die Rente aufgrund einer sogenannten Rentenanpassung. Im Allgemeinen werden diese Rechte, die in der Ehe oder Partnerschaft erworben wurden, vom Gesetzgeber als gemeinsame lebenslange Errungenschaft betrachtet. Daher werden sie im Falle einer Scheidung gleichmäßig aufgeteilt.

Das bedeutet, dass nach der Ehescheidung beide Ehepartner den gleichen Betrag erhalten sollten. Die Rentenansprüche werden somit gleichmäßig aufgeteilt. Dies kann sich erheblich auf die Höhe der Altersrente auswirken.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) klärt die Situation auf.

Bei einer Scheidung werden alle Rechte beider Partner im Rahmen der Rentenanpassung ausgeglichen. Das Ziel besteht darin, dass beide Personen gleiche Rentenansprüche erhalten.

Wie kann man Kürzung der Rente nach einer Scheidung stoppen? Foto: Kindel Media / pexels.com

Es kann also durchaus vorkommen, dass nach einer Scheidung einer der Ehepartner einer Rentenkürzung zustimmen muss. Diese Maßnahmen müssen jedoch nicht zwingend dauerhaft angewendet werden.

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert in ihrer offiziellen Erklärung die allgemeinen Regeln.

Wenn ein geschiedener Ehepartner, dessen Rentenansprüche durch Anpassung erhöht wurden, stirbt, kann die Rente der Person, die zur Anpassung verpflichtet ist, in Zukunft ohne deren Zustimmung gezahlt werden.

Eine zwingende Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Verstorbene innerhalb von drei Jahren keine Rente erhalten hat, die durch die Rentenanpassung erhöht wurde. Die Entscheidung über die sogenannte “Anpassung im Todesfall” trifft die obligatorische Rentenversicherungsstelle.

Glück haben auch diejenigen, die nur drei Jahre oder weniger verheiratet waren.

In diesem Fall erfolgt die Rentenanpassung nur, wenn dies ausdrücklich vor dem Familiengericht erklärt wurde.

Darüber hinaus besteht für Ehepartner und Partner die Möglichkeit, eine eigene Vereinbarung zur Rentenanpassung zu treffen. Dies geschieht in der üblichen Form eines Ehevertrags.

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