Der Fahrer kann in Ausnahmefällen ins Gefängnis kommen. Laut Statista werden in Deutschland jährlich Millionen von Verkehrsverstößen registriert. In der Regel werden sie nur mit Geldstrafen, Punkten in Flensburg oder Fahrverboten bestraft.
Neben solchen Ordnungswidrigkeiten können Verkehrsteilnehmer auch strafrechtlich verfolgt werden.
Wann kann ein Fahrer ins Gefängnis kommen?
Wie bussgeldkatalog.org erklärt, wird eine Ordnungswidrigkeit im Vergleich zu einer Straftat als relativ geringfügige Verfehlung angesehen. Letztere verstößt nicht nur gegen die Straßenverkehrsordnung, sondern wird auch härter bestraft.
Eine strafrechtliche Verfehlung wird als besonders schwerwiegendes Verbrechen betrachtet. Zum Beispiel Körperverletzung durch fahrlässiges Fahren oder illegale Straßenrennen.
Im Gegensatz zu einer strafrechtlichen Verfehlung zieht eine Ordnungswidrigkeit nur eine Geldstrafe nach sich. In schwerwiegenden Fällen kann dies zu einem mehrmonatigen Fahrverbot und Punkten in Flensburg führen. Die Höhe der Geldbußen und Strafen kann erheblich variieren.
Die Nichtzahlung der Geldstrafe kann zu einer Zwangshaft von bis zu sechs Wochen führen. Diese Haft dient nicht als direkte Bestrafung, sondern soll den Schuldner dazu anhalten, seine Geldbußen pünktlich zu begleichen.
Wie der ADAC berichtet, besteht je nach Schwere des Verstoßes nicht nur die Gefahr einer Geldstrafe, sondern auch die Möglichkeit, ins Gefängnis zu kommen.
Wofür kann man bestraft werden?
Vor allem für die Gefährdung des Straßenverkehrs. Zum Beispiel begeht jeder, der das Vorfahrtsrecht verletzt, nur eine Ordnungswidrigkeit. Bei grober Verletzung mit einer Gefahr für andere auf illegale Weise kann jedoch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Jeder, der an illegalen Autorennen teilnimmt oder andere Verkehrsteilnehmer durch sein rücksichtsloses Fahrverhalten gefährdet, kann strafrechtlich verfolgt werden. Es besteht die Gefahr einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Fahrlässige Körperverletzung, beispielsweise bei einem Unfall, kann als Straftat angesehen werden. Dies liegt im Ermessen des Gerichts. Das Fahren unter Alkoholeinfluss und die Gefährdung anderer können nicht nur zum Verlust des Führerscheins, sondern auch zu einer einjährigen Haftstrafe führen.