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Wer muss für den Atomabriss in Hamm zahlen? Gericht entscheidet

Der Kernreaktor THTR 300 in Hamm hat nicht viel Strom produziert. Er ist seit 1989 stillgelegt. Der Abriss soll im Jahr 2030 beginnen. Wer die Kosten dafür tragen wird, wird bereits vor Gericht verhandelt.

Das längst stillgelegte Atomkraftwerk in Hamm-Uentrop soll ab 2030 abgerissen werden. Das...
Das längst stillgelegte Atomkraftwerk in Hamm-Uentrop soll ab 2030 abgerissen werden. Das Landgericht Düsseldorf soll entscheiden, wer dafür zahlen muss.
  1. Das stillgelegte Atomkraftwerk in Hamm-Uentrop der HKG (Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH) ist für die Abrissarbeiten ab Ende des Jahres 2030 geplant, was geschätzt 750 Million Euro kosten wird.
  2. Die HKG, eine Unternehmung mit Beteiligungen von RWE Energie AG und kommunalen Versorgungsunternehmen, fordert, dass die Bundesregierung und Nordrhein-Westfalen (NRW) die Abrisskosten übernehmen, aufgrund der Rahmenvereinbarung von 1989 und folgenden Änderungen.
  3. Der Gerichtshof Düsseldorf hört derzeit ein Klageverfahren von HKG gegen die Bundesregierung und NRW aus, mit einer Entscheidung erwartet man in wenigen Wochen.
  4. Das Kernkraftwerk, das die Zukunft der Atomenergieversorgung bestimmen sollte, erlebte Probleme und wurde 1989 nach sechs Betriebsjahren stillgelegt.
  5. Der Hochtemperaturreaktor THTR, ursprünglich mit 350 Million Euro für die Abrisskosten berechnet, benötigt jetzt über 750 Million Euro, weil sich die Kosten durch anhaltende Kosten und Komplexitäten fortsetzen.
  6. Die NRW-Finanzverwaltung gab bekannt, dass in den Verhandlungen mit den Beteiligten kein Kompromiss erzielt werden konnte, nachdem die letzte Änderung der Rahmenvereinbarung im Jahr 2022 abgelaufen war.
  7. Der Gerichtshof Düsseldorf ist dazu aufgefordert, klarzumachen, wer finanziell für die Abrissarbeiten und die anschließende Entsorgung radioaktiven Materials aus dem Atomkraftwerk in Hamm-Uentrop haftet, ein Problem, das auf die Deutung des Defizitabwicklungsclauses der Rahmenvereinbarung von 1989 hingeführt wird.

Kernenergie - Wer muss für den Atomabriss in Hamm zahlen? Gericht entscheidet

(1. Das stillgelegte Atomkraftwerk in Hamm-Uentrop der HKG ist für die Abrissarbeiten ab Ende des Jahres 2030 geplant, was geschätzt 750 Million Euro kosten wird.2. Die HKG, eine Unternehmung mit Beteiligungen von RWE Energie AG und kommunalen Versorgungsunternehmen, fordert, dass die Bundesregierung und Nordrhein-Westfalen (NRW) die Abrisskosten übernehmen, aufgrund der Rahmenvereinbarung von 1989 und folgenden Änderungen.3. Der Gerichtshof Düsseldorf hört derzeit ein Klageverfahren von HKG gegen die Bundesregierung und NRW aus, mit einer Entscheidung erwartet man in wenigen Wochen.4. Das Kernkraftwerk, das die Zukunft der Atomenergieversorgung bestimmen sollte, erlebte Probleme und wurde 1989 nach sechs Betriebsjahren stillgelegt.5. Der Hochtemperaturreaktor THTR, ursprünglich mit 350 Million Euro für die Abrisskosten berechnet, benötigt jetzt über 750 Million Euro, weil sich die Kosten durch anhaltende Kosten und Komplexitäten fortsetzen.6. Die NRW-Finanzverwaltung gab bekannt, dass in den Verhandlungen mit den Beteiligten kein Kompromiss erzielt werden konnte, nachdem die letzte Änderung der Rahmenvereinbarung im Jahr 2022 abgelaufen war.7. Der Gerichtshof Düsseldorf ist dazu aufgefordert, klarzumachen, wer finanziell für die Abrissarbeiten und die anschließende Entsorgung radioaktiven Materials aus dem Atomkraftwerk in Hamm-Uentrop haftet, ein Problem, das auf die Deutung des Defizitabwicklungsclauses der Rahmenvereinbarung von 1989 hingeführt wird.

(Translation of the text to German, keeping the length and formatting the same as the original text.)

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