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Wenn Staaten erben: Junk-Immobilien, Haustiere und Uhren

Wenn das Land erbt - Schrottimmobilien, Haustiere und Uhren
Spinnweben hängen an dem Schloss eines seit Längerem unbewohnten Hauses.

Immobilien, Tiere und Modelleisenbahnen – Sachsen-Anhalt erbt jedes Jahr im großen Stil. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte ein Sprecher des Finanzministeriums mit, dass das Land im Jahr 2022 548 Mal als Erbe auftritt. Im Vorjahr waren es noch 547 solcher Siedlungen.

Wenn kein Ehepartner, Lebenspartner, keine Kinder oder andere Verwandte des Verstorbenen identifiziert werden können und kein anderer Erbe identifiziert werden kann, hat der Staat Erfolg. Abteilung. Dasselbe gilt für den Verzicht auf das Erbe.

Zum Beispiel hat das Land im vergangenen Jahr hauptsächlich Immobilien erhalten. „Erfahrungsgemäß betreffen etwa 25 bis 30 Prozent der Vermögensnachfolgefälle Immobilien und sind damit im Vergleich zu Bargeld, Schmuck, Uhren oder ähnlichen Wertgegenständen die häufigsten“, sagte die Sprecherin. Aber auch Kraftfahrzeuge, Garagen und Gärten, Konto- und Sparguthaben sowie Depots landen im Staat. Nach Angaben des Ministeriums gibt es derzeit 1.270 steuerliche Nachlassliegenschaften, die Eigentum oder Miteigentum des Landes sind.

Geerbte Gegenstände bringen selten Glück für Nationen. Während einige Gegenstände für Geld versteigert werden können, handelt es sich bei diesen Immobilien in der Regel um Schrott. Sie können mitunter viel Geld kosten, so das Ministerium. Verwaltungs-, Wartungs- oder Verkehrssicherheitskosten summieren sich. Auch der Umgang mit Nachlässen kostet Geld. Die Ausgaben belaufen sich bis 2022 auf knapp über 2 Millionen Euro.

Der Jahresumsatz des vergangenen Jahres (einschließlich geschlossener Konten und Immobilienverkäufe) betrug ca. 3,7 Millionen Euro. Auf den ersten Blick scheint es, dass die Nachlasseinnahmen in diesem Jahr die Ausgaben übersteigen. Allerdings sind in dieser Zahl noch nicht die Sach- und Personalkosten der nationalen Behörden enthalten.

Der Sprecher des Ministeriums erklärte, dass der Staat grundsätzlich wie eine natürliche Person vererbt werden kann. Sachsen-Anhalt erbte in den vergangenen Jahren Kuriositäten wie eine Sammlung von Modelleisenbahnen und verschiedenen Tieren.

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