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Wenn die Liste warnt: Weitere Pflanzenarten sind bedroht

Zu ihren Namen zählen Zwerggaucher, Baby-Feldsalat oder Ackerzahnbürste – gemeinsam ist diesen Pflanzen, dass sie in Rheinland-Pfalz in ihrer Existenz bedroht sind. Die neue Rote Liste der Farne und Blütenpflanzen ist schockierend, hat aber auch eine positive Seite.

Heilpflanze Arnika im Feld. Foto.aussiedlerbote.de
Heilpflanze Arnika im Feld. Foto.aussiedlerbote.de

Biodiversitätskrise - Wenn die Liste warnt: Weitere Pflanzenarten sind bedroht

Von der Sommer-Adonisrose (Adonis aestivalis) bis zur Pfälzer Potentilla (Potentilla schultzii) – ein Drittel der Pflanzenarten in Rheinland-Pfalz gelten als ausgestorben oder in unterschiedlichem Maße vom Aussterben bedroht. Diese traurige Information geht aus der jetzt aktualisierten Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen in Rheinland-Pfalz hervor. Von den rund 2.000 betrachteten einheimischen Arten gelten nur etwa 900 als sicher. 652 gelten nacheinander als ausgestorben, vom Aussterben bedroht, vom Aussterben bedroht, gefährdet oder in unbekanntem Ausmaß gefährdet.

Die verbleibenden 2.000 Arten sind entweder nicht auf der Liste aufgeführt, es liegen keine ausreichenden Daten vor, sie gelten als äußerst selten, sodass kurzfristig keine nennenswerten Verluste zu erwarten sind, oder sie stehen auf der Alarmliste. Zu letzteren zählen Arten, deren Bestände deutlich zurückgegangen sind, aber noch immer nicht gefährdet sind. Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) sagte, der Zustand vieler Wildpflanzenarten habe sich stark verschlechtert.

Viele einst verbreitete Arten sind selten geworden und einige Lebensräume sind vollständig verloren gegangen – mit tiefgreifenden Folgen für ihre jeweiligen Ökosysteme. „Das zeigt uns: Die Biodiversitätskrise ist alarmierend und erfordert dringendes Handeln“, betonte Eder.

Die neue Rote Liste des Landes für Farne und Blütenpflanzen, erstellt im Auftrag des Landesumweltamtes (LfU), vergleicht die Bestandszahlen mit den bundesweiten Listen aus dem Jahr 1996. Einheimische Arten werden nach definierten Kategorien klassifiziert – von „ausgestorben oder verloren“ bis „gefährdet“. Es gibt eine Frühwarnliste für Arten, die deutlich zurückgehen, aber zumindest noch nicht gefährdet sind. Da ist zum Beispiel die berühmte Gelbe Sumpfdotterblume (Caltha palustris).

Lisa Tippelt vom Department of Biodiversity and Species Conservation der University of London erklärt, dass die Rote Liste als Grundlage für Naturschutzbemühungen wichtig sei. Es ist Grundlage für die Planung von Schutzmaßnahmen, die Ausweisung von Schutzgebieten und stellt ein Arteninventar dar. Neben Farnen und Blütenpflanzen gibt es Rote Listen von Großschmetterlingen, Libellen, Vogelarten und mehr.

Tippett sprach von negativen Trends bei gefährdeten Arten, die im ganzen Land verbreitet seien. Der Liste zufolge sind viele wildlebende krautige Arten im Rückgang begriffen; so sind zum Beispiel der Zwerg-Graswurz (Anagallis minima), der gelbblühende Feldsalat (Arnoseris minima) und der rosa blühende Ackerzahn (Odontites vernus) bedroht. ausgestorben.

„Viel hängt davon ab, wie wir mit der Landschaft umgehen“, erklärt Dennis Hanselmann, Hauptautor der Liste. Die Pflanzenwelt hat einen starken Einfluss auf die Art und Weise, wie Landwirtschaft betrieben wird. „Vieles hängt von unserem Eingreifen ab.“ Es hänge vom Düngemitteleinsatz ab. Oder, wie Tippelt hinzufügt, über die Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung des Landes.

Sie sagte, das Grasland werde mehr gemäht als früher beweidet. Werden beispielsweise durch den Einsatz von Düngemitteln Nährstoffe zugeführt, sinkt der sogenannte Magerfleischindex. Diese Pflanzen benötigen einen nährstoffarmen Boden. Artenarm seien sie übrigens nicht, erklärt Hanselman. Im Gegenteil: Der nährstoffarme Boden beherbergt eine große Vielfalt an Wildblumen. „Lean eröffnet viele Nischen“, sagte er. Es ist unwahrscheinlich, dass sich eine einzelne Art dort weit ausbreiten wird; es gibt immer noch Platz für andere Arten.

Während die Zahlen schockierend sind, bietet die Rote Liste auch einen Hoffnungsschimmer. Zwanzig Arten, die als ausgestorben oder verloren galten, wurden wiederentdeckt. Dazu gehört die Drossel (Amereria maritima subsp. elongata), die kürzlich von der Loki Schmidt Foundation zur Blume des Jahres 2024 gekürt wurde. Laut Stiftung ist die Nelke ein echter Alleskönner: Sie verträgt schlechte, salzige oder mit Schwermetallen belastete Böden und sei eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten.

Eine weitere in Rheinland-Pfalz wiederentdeckte Art ist die rosa blühende Sumpfgladiole (Gladiolus palustris). Nach Angaben des Mainzer Umweltministeriums ist es auch durch die Europäische Naturschutzrichtlinie geschützt. Tippet erklärte, dass dies nach ihrer Wiederentdeckung die Notwendigkeit einer obligatorischen Überwachung dieser Arten bedeute. Der entsprechende Auftrag wurde erteilt.

Hanselman glaubt, dass das Wiederauftauchen sogenannter verlorener Arten auch darauf zurückzuführen ist, dass die Samen einiger Pflanzen lange Zeit, manchmal sogar Jahrzehnte, im Boden überleben können. Er erklärte, dass die Pflanzen wieder auftauchen, wenn der Boden erneut gelockert wird, sei es durch Tiere oder Menschen. „Man kann eine oder zwei Arten aus ihrem Schlaf erwecken“, sagte er.

Die Rote Liste enthält Daten aus persönlichen Veröffentlichungen, Fachzeitschriftenartikeln oder Berichten des National Environment Office Species Conservation Program. Es wurden auch Bewertungen spezifischer Artengruppen durch lokale Experten und Experten eingeholt. Wiederentdeckungen können auf Entdeckungen von Interessierten bei Spaziergängen oder Sichtungen durch Experten in besonders geschützten Gebieten basieren.

Manche Arten profitieren von Veränderungen in ihrer Umwelt. Dazu gehören bestimmte Orchideen aus Rheinland-Pfalz, etwa das Geißzungenorchidee (Himantoglossum hircinum), das nach einem Ziegenbock duftet und bis zu einem Meter hoch werden kann. „Im Moment geht es ihm großartig“, sagte Hanselman.

Es gibt auch sogenannte „Verantwortungsarten“. Ihnen kommt eine ganz besondere Verantwortung zu, da sie ausschließlich oder überwiegend in Rheinland-Pfalz vorkommen. Dazu gehört die Bopparder Schleifenblume (Iberis linifolia subsp. boppardensis), eine Pflanze, die nur im Mittelrhein-Weinbaugebiet Boppard-Hamm vorkommt. Es gilt immer noch als vom Aussterben bedroht und erhält bei den örtlichen Schutzbemühungen besondere Aufmerksamkeit.

Rote Liste Rheinland-Pfalz

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Quelle: www.stern.de

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