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Wenn der Radfahrer ein Auto mit dem Kopf nach unten trifft

Fahrradfahrer sind oft schneller – ständige Verkehrsvorsicht ist daher entscheidend.
Fahrradfahrer sind oft schneller – ständige Verkehrsvorsicht ist daher entscheidend.

Wenn der Radfahrer ein Auto mit dem Kopf nach unten trifft

Auf einem Rennrad hilft oft eine niedrigere Sitzposition, schneller voranzukommen. Allerdings sollte man immer ein Auge auf den Verkehr haben. Das zeigt ein richterliches Urteil in einem einzigartigen Fall einer Heckkollision.

Ein Radfahrer trägt allein die Verantwortung für einen Unfall, wenn dieser aufgrund seiner tiefen Kopfhaltung verursacht wurde. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hervorhebt (Aktenzeichen: 9 U 74/23).

Der Fall: Ein Autofahrer hatte rechts am Straßenrand angehalten, um zu telefonieren. Ein Radfahrer fuhr gegen das stehende Fahrzeug. Der Radfahrer behauptete, er habe aufgrund von Anstrengung kurz den Kopf gehoben und das Fahrzeug des Beklagten bemerkt - habe ihn dann aber wieder gesenkt und nicht bemerkt, dass das Auto stehen geblieben war. Er wurde allein für den Crash verantwortlich gemacht. Seine Berufung blieb erfolglos.

Radfahrer praktisch blind, urteilt Gericht

Das Gericht entschied, dass der Radfahrer seine Aufsichtspflicht verletzt hatte. Er hätte die Verkehrslage kontinuierlich beobachten müssen, anstatt nur kurz den Kopf zu heben. Ein Rennradfahrer, der durch eine tiefe Kopfhaltung praktisch blind ist, sollte nur mit einer Geschwindigkeit von 0 km/h fahren, da die zu übersehende Distanz 0 Meter beträgt, wie die Richter betonten.

Daher hatte der Radfahrer nicht nur seine Aufsichtspflicht verletzt, sondern auch seine Verkehrspflichten. Selbst ein Rennradfahrer muss darauf achten, wie sich das wahrgenommene Fahrzeug im Abstand verhält, während er weiterfährt. Wenn der Radfahrer die Straße im Blick behalten hätte, hätte er bemerkt, dass sein Gegner stehen geblieben war und ein Hindernis bildete. Das Risiko des Autos wurde vollständig von dem Fehlverhalten des Klägers überschattet, und er musste die volle Verantwortung und die Kosten allein tragen.

Was die Verfahren betrifft: Das Landgericht wies die Klage ab. Der Radfahrer legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht, als nächsthöhere Instanz, entschied in seiner Urteilsbegründung, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe.

Das Urteil betonte, dass selbst ein Rennradfahrer, der seinen Kopf zur optimalen Geschwindigkeit senkt, noch dafür verantwortlich ist, einen sicheren Abstand einzuhalten und die Verkehrslage kontinuierlich zu beobachten, um Unfälle zu vermeiden. Tatsächlich stellte das Gericht fest, dass ein Radfahrer mit einer tiefen Kopfhaltung, der effektiv praktisch blind wird, nur mit einer Geschwindigkeit von 0 km/h fahren sollte, da er die null Meter Distanz nicht wahrnehmen kann.

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