In Thüringen nimmt die Zahl der Klagen und Berufungen gegen Hartz-IV-Bescheide der Jobcenter weiter ab. Rund 1.300 Beschwerden seien im vergangenen Jahr gegen Bescheide von Jobcentern eingereicht worden, teilte das Regionalbüro der Bundesagentur für Arbeit am Montag mit. Das sind fast 18 % weniger als 2021. Die Zahl der Personen, die sich gegen grundlegende Sicherheitsentscheidungen aussprechen, ist von 12.300 im Jahr 2021 auf 11.700 im vergangenen Jahr gesunken. Das entspricht einer Reduzierung um fünf Prozent.
Dagegen seien die Nutznießer der Freistaaten weitaus größer, hieß es. Im Dezember 2022 betreuten die Jobcenter 113.700 Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen waren. Im Dezember 2021 gibt es noch 104.100 Begünstigte. Eine Steigerung von rund 8 %. Ein Grund ist, dass mehr Ukrainer in Jobcentern betreut werden.
Der Rückgang bei Rechtsstreitigkeiten und Einsprüchen ist auf den leichteren Zugang zu grundlegenden Sicherheitsgarantien seit Beginn der Coronavirus-Pandemie zurückzuführen. Wenn ein Asset beispielsweise nicht kritisch ist, wird es nicht überprüft. Darüber hinaus werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft auch dann anerkannt, wenn diese über dem kommunalen Richtwert liegen. „Diese Erleichterungen laufen Ende 2022 aus“, sagte Markus Behrens, Vorsitzender der in Halle ansässigen Einkünfte aus Altvermögen bzw. Einkünften aus unselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit in Sachsen-Anhalt-Thüringen. Sonstige Einsprüche gegen Bescheide bezogen sich auf Gebühren für Leistungen und Unterbringungen, die vom Career Center nicht mehr genehmigt werden. Den Daten zufolge stehen Rechtsstreitigkeiten wie Übernachtungs- und Heizkosten an erster Stelle im Prozess. Es folgte ein Rechtsstreit um Leistungsstornierungen und Erstattungen.