In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Einsprüche und Klagen gegen grundlegende Sicherheitsentscheidungen zurückgegangen. Ein Sprecher des Regierungspräsidiums Sachsen-Anhalt der Bundesagentur für Arbeit sagte am Montag, im Jahr 2022 seien 17.000 Einsprüche eingelegt worden, im Jahr 2021 rund 18.500. Auch die Zahl der Klagen gegen Bescheide des Jobcenters ist zurückgegangen. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre fort.
Die Sprecherin erklärte, dass die Gründe für den Widerspruch und den Rechtsstreit hauptsächlich mit der Problematik der Übernachtungskostenübernahme zusammenhingen. Die Rechtslage ist hier äußerst komplex und die Leistungen variieren von Gemeinde zu Gemeinde. 17 Prozent lehnten Entscheidungen ab, bei denen es um die „Stornierung und Erstattung“ der Leistung ging. Diese widersprechen in erster Linie der Entscheidung des Jobcenters, Leistungen nicht mehr zu genehmigen oder die Leistungshöhe zu ändern.
Rund 170.000 Menschen in Sachsen-Anhalt werden im Dezember 2022 leistungsberechtigt sein, sagte der Sprecher. Rund 160.000 im Dezember 2021. Einer der Gründe für den Anstieg ist die Zuwanderung von Ukrainern. Der Gesetzgeber hat auch den Zugang zu grundlegenden Sicherheitsnetzen zu Beginn der Pandemie vereinfacht. „Zum Beispiel kann ein Vermögenswert von der Inspektion ausgenommen werden, wenn der Vermögenswert nicht kritisch ist“, sagte der Sprecher. Diese Vereinfachungen laufen Ende 2022 aus.