Welche Rente erhalten Sie, wenn Sie nie gearbeitet haben? Normalerweise zahlen Arbeitnehmer Beiträge in das deutsche Rentensystem, wenn sie Gehalt beziehen.
Selbstständige, Freiberufler und Arbeitslose müssen diese Beiträge in der Regel nicht zahlen. Aber wie hoch wird die Rente später sein, wenn nie Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden?
Welche Rente erhalten Sie, wenn Sie nie gearbeitet haben
Arbeiter, Praktikanten und Handwerker sind nur ein kleiner Teil der beruflichen und individuellen Gruppen, die in Deutschland obligatorisch in die Rentenversicherung einbezogen sind.
Selbstständige, Freiberufler, Arbeitslose und andere müssen jedoch keine obligatorischen Beiträge zahlen. Freiwillige Beiträge sind jedoch oft sinnvoll, um später die gesetzliche Rente zu erhöhen.
Aber was passiert, wenn Bürger nie gearbeitet haben und keine freiwilligen Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben? Dies hat einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der gesetzlichen Rente.
Welche Rente: Diese Bedingungen müssen erfüllt sein
Ein Anspruch auf Rente entsteht nur, wenn die Versicherungszeit mindestens 5 Jahre beträgt. “Die Wartezeit wird als bestimmte Mindestversicherungszeit für die Pflichtversicherung in der Rentenversicherung definiert”, heißt es in dem Dokument.
Die Erfüllung einer fünfjährigen Wartezeit ist eine obligatorische Voraussetzung für den Bezug von Regelaltersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente. Letztere umfasst Witwen- und Waisenrente. Wenn Sie jedoch nie gearbeitet haben, erfüllen Sie die fünfjährige Wartezeit nicht – was dann?
Wie hoch ist die Rente, wenn nie Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden?
Diejenigen, die keinen Rentenanspruch haben, können Anspruch auf Grundsicherungsleistungen erheben. Die Sozialhilfe wird aus Steuermitteln finanziert und unterstützt diejenigen, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben. Bedürftige Menschen, die keine reguläre Altersrente erhalten und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Einkommen decken können, haben Anspruch auf Grundsicherung.
Sie können auch Anspruch auf Grundsicherung im Falle einer vollen Erwerbsminderung geltend machen. Die Höhe der Grundsicherung hängt von Einkommen und Vermögen ab – auch das Vermögen des Ehepartners wird berücksichtigt. Alleinstehende erhalten mindestens 449 Euro, Paare 809 Euro.
Was gilt als Einkommen bei der Beantragung von Grundsicherung?
- Erwerbseinkommen
- Renten und Versicherungsbeiträge
- Unterhaltszahlungen von Eltern
- Kinderbetreuungsgeld über 300 Euro
- Einkünfte aus Miete und Leasing
- Kinderzuschuss
- Krankengeld
- Zinsen
Was gilt nicht als Einkommen?
- 30 % des Einkommens aus Selbstständigkeit/Nicht-Selbstständigkeit, maximal 50 % des Standardbedarfsniveaus für Bedürftige 1
- Grundsicherung nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Klagen auf Unterhaltsansprüche von Eltern oder Kindern
- Kinderbetreuungsgeld bis 300 Euro
- Bis zu 250 Euro aus bestimmten steuerfreien Einkommensarten
- Pflegegeld
- Zahlungen aus einer freiwilligen Zusatzrentenversicherung
- Höchstens 224,50 Euro Bruttorente, wenn 33 Jahre Grundrentenzeit absolviert wurden
- Rentenantrag: Einkommen und Vermögen beeinflussen die Rentenhöhe
Das Einkommen umfasst verdientes Einkommen, Rente, Kinderbetreuungsgeld über 300 Euro, Mieteinnahmen und Kinderzuschuss. Das Vermögen umfasst Bargeld, Wertpapiere, Ersparnisse, Haushaltsgegenstände und sogar ein Auto. Wenn Sie Unterstützung in Form von Grundsicherung erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag stellen.
Der Antrag muss beim Sozialamt oder bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Die Grundsicherung wird für 12 Monate gezahlt, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Bei Zweifeln sollten Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden – dort wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie Anspruch auf Rente haben oder Grundsicherung beantragen sollten.