Nach den Massenprotesten und rassistischen Übergriffen in Chemnitz vor fünf Jahren sind noch mehrere Gerichtsverfahren anhängig. Dabei gehe es um drei Anklagen gegen 27 Personen, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden auf Anfrage der dpa mit. Vorwurf: Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung. Den Angaben zufolge griffen die Angeklagten am 1. September 2018 nach einer von AfD, Pegida und Pro Chemnitz organisierten Veranstaltung Teilnehmer der Gegendemonstration an. Elf Menschen wurden verletzt. Die Ermittlungen in einem weiteren Fall mit 13 Verdächtigen laufen nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft noch.
Dieser Samstag ist Deutschland, Daniel H., 26. August 2018, er wurde während eines Streits mit einem Asylbewerber erstochen. Ein Syrer wurde später wegen Totschlags verurteilt, ein weiterer Beteiligter ist auf der Flucht – zuletzt vermuteten die Ermittler, dass er sich in der Türkei aufhielt. Die Gewalt löste in der Stadt massive Proteste aus, bei denen Neonazis und Fußball-Hooligans neben bisher unauffälligen Bürgern demonstrierten. Darüber hinaus wurden auch rechtsextreme Terrororganisationen gegründet. Es gab einen rassistischen Angriff, ein koscheres Restaurant wurde angegriffen, von einer „Hetzjagd“ ist die Rede.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Chemnitz führten die Ausschreitungen insgesamt zu mehr als 240 Ermittlungsverfahren. 235 Verdächtige wurden identifiziert. Dabei geht es um Hassreden, Beleidigungen, Widerstand und Angriffe auf Polizisten, Vandalismus, Körperverletzung, Verstöße gegen das Versammlungsrecht und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat, wie Sprecherin Ingrid Burghart sagte, alle Ermittlungen abgeschlossen (142). Davon wurden 97 eingestellt. Als Begründung wurde angegeben, dass die Täter nicht ermittelt worden seien oder die Tat nicht nachgewiesen werden könne oder dass das Verfahren wegen unerheblicher Bußgeldzahlungen eingestellt worden sei.
Der Prozess rückte die Ausschreitungen und Anschläge im Spätsommer 2018 gegen die Terrorgruppe Chemnitzer Revolution stärker in den Fokus. Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen verurteilte das Oberlandesgericht Dresden im März 2020 nach sechsmonatigen Verhandlungen acht Männer zu Haftstrafen von bis zu fünfeinhalb Jahren. Anschließend mussten auch weitere mutmaßliche Anhänger der Gruppe vor Gericht aussagen.