Nach dem Verwaltungsgericht in Münster hat auch das in Düsseldorf die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht gestoppt. Die Düsseldorfer Richter rügten am Dienstag, dass NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) für die von ihm bevorzugte Bewerberin aus dem Innenministerium keine sogenannte Überbeurteilung habe anfertigen dürfen, weil sie nicht aus dem Geschäftsbereich der Justiz kommt (Az.: 13 L 1593/23).
Im Übrigen dürfte die Entscheidung rechtlich aber nicht zu beanstanden sein, befand das Gericht, dessen Entscheidung damit deutlich milder ausfiel als die des Gerichts in Münster. So sehe die Kammer im Gegensatz zu der in Münster «keine hinreichenden Anhaltspunkte» für eine manipulative Verfahrensgestaltung.
Dies gelte auch für Bewerbung, die 15 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangen war. Bei einer Bewerbungsfrist handele es sich nicht um eine Ausschluss-, sondern um eine Ordnungsfrist. Die Einbeziehung späterer Bewerbungen sei möglich.
Von einer einseitigen Bevorzugung der noch später hinzugekommenen Bewerberin sei nicht auszugehen. Der Minister habe die Gründe für die Verzögerung nachvollziehbar geschildert.
Limbach hatte argumentiert, mit den Überbeurteilungen habe der Gesetzgeber ausdrücklich bezweckt, Bewerber unterschiedlicher Geschäftsbereiche mit unterschiedlichen Beurteilungsskalen vergleichbar zu machen.
«Das Ministerium wird die Entscheidung nun sorgfältig auswerten», hieß es am Dienstag aus dem Justizministerium. Das betreffe insbesondere die bislang unstreitige, nun aber von zwei Verwaltungsgerichten beanstandete Kompetenz zur Überbeurteilung externer Bewerbungen. Die Regelung werde einer kritischen Prüfung unterzogen.
Die Stelle, immerhin das höchste Richteramt, das das Verwaltungsrecht in NRW zu bieten hat, ist seit Mitte 2021 vakant. Amtsinhaberin Ricarda Brandts war Ende Mai 2021 in den Ruhestand gewechselt.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster hatte das Ministerium bereits Beschwerde eingelegt. Limbach hatte seine Sicht der Dinge im Landtag bereits in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses dargestellt.