Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann (parteilos) kann nach einer weiteren Gerichtsentscheidung um seine vorläufige Suspendierung sein Amt bis zur OB-Neuwahl wahrnehmen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat nach Gerichtsangaben vom Dienstag eine vom Nordhäuser Landrat Matthias Jendricke (SPD) angestrebte Zwischenverfügung abgelehnt, mit der die Wiederaufnahme von Buchmanns OB-Tätigkeit bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung ausgesetzt werden sollte (Aktenzeichen: 8 DO 415/23). Das Landratsamt Nordhausen ist zuständige Disziplinarbehörde der Stadt.
Vorangegangen war Anfang August eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen, das die vorläufige Amtsenthebung des Kommunalpolitikers durch das Landratsamt gekippt hatte. Das Gericht war in erster Instanz zu dem Schluss gekommen, dass die dem Oberbürgermeister vorgeworfenen Verhaltensweisen «in der Gesamtschau die Schwelle eines Dienstvergehens» erreichten, jedoch nicht so schwerwiegend seien, um seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu rechtfertigen. Buchmann hatte nach dieser Entscheidung seine Amtsgeschäfte zunächst wieder aufgenommen.
Buchmann, seit 2017 Oberbürgermeister von Nordhausen, war im Frühjahr vom Landratsamt vorläufig suspendiert worden. Seit Mai 2022 lief ein Disziplinarverfahren gegen ihn. Im waren mehrere Pflichtverstöße vorgeworfen worden. Am 10. September steht in der Stadt am Südharz eine reguläre Oberbürgermeisterwahl an. Über die OVG-Entscheidung hatte zuvor MDR Thüringen berichtet.