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Weitere Niedrigsteuer für Gastronomie nur bei Kompensation

Gastronomie
Gäste sitzen vor einem Café in der Sonne.

Eine Verlängerung der Umsatzsteuerermäßigung für Speisen in der Gastronomie kommt für den Hamburger Senat nur in Frage, wenn der Bund die Einnahmeverluste ausgleicht. Die befristete Steuerermäßigung von 19 auf 7 Prozent habe der Gastronomie in der Corona-Krise sehr geholfen, sie habe aber Bund, Länder und Gemeinden von 2020 bis 2023 mehr als elf Milliarden Euro gekostet, erklärte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Mittwoch. Hamburg allein seien 142 Millionen Euro an Steuereinnahmen entgangen.

«Ich kann das Anliegen der Entfristung verstehen, es muss aber auch bezahlbar sein», betonte Dressel. Angesichts der harten Haltung des Bundes gegenüber Ländern und Gemeinden in Finanzfragen könne er sich eine Verlängerung der Ermäßigung nur bei einer Kompensation der Mindereinnahmen durch den Bund vorstellen. «Der Bund muss sich bewegen, dann kann sich auch bei der Mehrwertsteuer für die Gastronomie was bewegen», sagte Dressel.

Mecklenburg-Vorpommern will sich im Bundesrat für eine Verlängerung des verringerten Steuersatzes starkmachen. «Ich hoffe sehr, dass wir Unterstützung von anderen Ländern bekommen, aber auch aus der Bundesregierung», hatte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Schwerin gesagt. Eine Rückkehr zu dem alten Steuersatz komme einer Steuererhöhung und damit höheren Belastungen gleich. Und das bekämen nicht nur Besucher von Gaststätten zu spüren, sondern auch Eltern durch steigende Kosten für Kita- und Schulessen, erklärte Schwesig.

Auch die SPD-Vorsitzende Saskia Esken sprach sich kürzlich in einem ARD-Sommerinterview dafür aus, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz fortzuführen.

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