Kontroverse um AfD-Parteitag. - Weitere Klagen der AfD gegen die Absage des Parteitagsortes.
Die rechtsextreme Alternative für Deutschland (AfD) hat rechtliche Schritte gegen die Absage der Mietverträge für ihr Bundeskongress, der am Ende Juni in Essen stattfinden soll, eingeleitet. Sie haben zwei Klagen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht, eine von der Partei selbst und die andere von der AfD-Fraktion in Essen.
Beide Anträge wurden dringlich eingereicht und zielen darauf ab, dass die Grugahalle den Parteien unter den bisher vereinbarten Bedingungen zur Verfügung gestellt wird, ohne zusätzliche Bedingungen. Ein Gerichtssprecher bestätigte das am Dienstag.
Die Anträge sind recht umfangreich, mit jeweils 113 und 91 Seiten. Das Gericht wird eine Entscheidung schnell treffen, aber zuerst die Stadt Essen die Gelegenheit geben, ihre Meinung einzubringen.
Letzten Wochen hat die kommunale Ausstellungsgesellschaft den Mietvertrag gekündigt, da die AfD kein zusätzliches Dekret zur ursprünglichen 2023-Vereinbarung abgegeben hatte, das sie verpflichtete, während ihrer Versammlung potenziell illegale Nazi-Slogans zu verhindern. Die Anforderung des Stadtrates würde zu einer Strafe von 500.000 Euro führen, wenn nicht eingehalten.
Der stellvertretende AfD-Abgeordnete Peter Boehringer beschuldigte den Stadtrat, illegal zu handeln. Er argumentierte, dass es unmöglich ist, jeden möglichen kontroversen Satz der 1.800 Teilnehmer und Außenbesucher der Partei zu überwachen. Die Notantragsklage der Essener AfD-Fraktion fordert die Aufhebung der Entscheidung des Stadtrates.
Zugleich hat die Partei auch eine Anordnungsklage beim Landgericht Essen eingereicht, die ähnliche Absichten hat, die mündliche Verhandlung findet am 17. Juni statt. Darüber hinaus hat die AfD Anklage gegen Essens Bürgermeister und den Geschäftsführer der Ausstellungsgesellschaft bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, da sie sie wegen Betrug und Erpressung beschuldigt. Es wird noch festgestellt, ob es Anhaltspunkte für einen Straftatverdacht gibt.
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