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Weitere Anträge im Prozess gegen Höcke wegen Naziparolen

Es zeichnet sich ein langer zweiter Verhandlungstag im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Höcke ab. Anträge und Beratungen nehmen viel Zeit in Anspruch. Es bleibt abzuwarten, ob es heute zu einem Urteil kommen wird.

Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, sitzt im Landgericht.
Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, sitzt im Landgericht.
  1. In den Verfahren gegen Bjoern Hoecke, Vorsitzenden der Thüringer AfD, wegen eines verbotenen Nazislogans hat die Staatsanwaltschaft in Deutschland Anklage erhoben. In einer AfD-Stammtisch-Veranstaltung in Gera, Thüringen, im vorigen Dezember, soll Hoecke die Zustimmung zum verbotenen Logo "Alles für Deutschland" gegeben haben. Er hat angeblich die ersten beiden Worte gesprochen und dem Publikum mit Gebärden angezeigt, die Phrase zu vollenden. Das Logo wurde früher von der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet. Hoecke bestreitet die Schuld.
  2. Die Verteidiger von Hoecke versuchen zudem, durch die Identifizierung und Zitierung der Teilnehmer der Stammtisch-Veranstaltung zu beweisen, dass sie nicht von Hoecke gezwungen waren, die Phrase zu vollenden.
  3. Die Anklage hat sich gegen diese Anträge ausgesprochen, Hoecke's demokratische Verständnis in Frage gestellt und mit seiner Bezeichnung des Gerichtsverfahrens als "politische Schauprozesse" nicht einverstanden.
  4. Die Verteidigung will auch beweisen, dass das Logo in der Nationalsozialismus keine zentrale Bedeutung hatte und nicht weit verbreitet wurde. Dazu wurden Historiker als Zeugen angefordert und verschiedene Veröffentlichungen über die SA und Nationalsozialismus zitiert. Hoecke hatte bereits selbst ausgesagt, dass er die Verwendung des Logos nicht strafbar findet.
  5. Die Anklage äußerte Kritik an Höcke's öffentlichen Aussagen zum Gerichtsverfahren in ihren eigenen Anträgen. In einem Telegram-verbreiteten Video soll der AfD-Politiker angeblich gesagt haben, dass "politische Schauprozesse" angegangen werden müssen und es nach einer AfD-Machtübernahme wieder eine freie Justiz geben werde. Statt Einsicht und Reue zu zeigen, kündigte der Beschuldigte eine persönliche Rache an den beteiligten Richtern an, laut der Anklagevertreter Benedikt Bernzen. Dies zeigt ein demokratisches Verständnis, das nicht mit dem liberal-demokratischen Grundordnung vereinbar ist.
  6. Ursprünglich hatte das Landgericht Halle einen Historiker als Zeuge einladen wollen. Es wurde jedoch entdeckt, dass er sich früher öffentlich gegen die AfD ausgesprochen hatte. "Wir haben seine Einladung abgesagt, denn das funktioniert einfach nicht so," sagte der vorsitzende Richter Jan Stengel.
  7. Das Landgericht Halle hatte den 52-Jährigen Hoecke bereits mit einer Geldstrafe belegt, nachdem er das gleiche Nazi-Logo bei einer Wahlkampfveranstaltung in Sachsen-Anhalt, Merseburg, im Mai 2021 verwendet hatte. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da Hoecke eine Revision eingelegt hat. Die Anklage bleibt auf die Verwendung von Symbolen verbotener und terroristischer Organisationen.
  8. Der ehemalige Lehrer Hoecke plant, als Spitzenkandidat der AfD bei den Thüringen Landeswahlen am 1. September 2022 anzutreten. Seine Partei wird von der Thüringer Verfassungsschutz als verlässlich rechtsextrem eingestuft.
  9. Die öffentliche Anklage in Deutschland hat Björn Höcke, den Vorsitzenden der Thüringer AfD, wegen des Verwendens eines verbotenen Nazilogos bei einer AfD-Stammtisch-Veranstaltung in Gera, Thüringen, Anklage erhoben.
  10. Die Verteidigung von Hoecke hat zahlreiche Anträge beim Landgericht Halle gestellt, um die Teilnehmer der Stammtisch-Veranstaltung zu identifizieren und zu zitieren, um zu beweisen, dass sie nicht von Hoecke gezwungen wurden.
  11. Die Anklage hat sich gegen diese Anträge ausgesprochen, Hoecke's demokratisches Verständnis in Frage gestellt und mit seiner Bezeichnung des Gerichtsverfahrens als "politische Schauprozesse" nicht einverstanden.
  12. Das Logo in Frage, "Alles für Deutschland," wurde früher von der SA, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet, aber Hoecke's Verteidigung argumentiert, dass es in der Nationalsozialismus keine zentrale Bedeutung hatte.
  13. Historiker wurden als Zeugen angefordert, um dieses Argument zu unterstützen, mit zahlreichen Veröffentlichungen über die SA und Nationalsozialismus zitiert.
  14. Zuvor wurde Hoecke vom Landgericht Halle mit einer Geldstrafe belegt, nachdem er das gleiche Nazi-Logo bei einer Wahlkampfveranstaltung in Sachsen-Anhalt im Mai 2021 verwendet hatte, eine Entscheidung, die nicht rechtskräftig ist, da Hoecke eine Revision eingelegt hat.

Justiz - Weitere Anträge im Prozess gegen Höcke wegen Naziparolen

Der Gerichtstermin des Landgerichts Halle mit Informationen zum Gerichtsverfahren gegen Bjoern Hoecke

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