Weitere Anklagen nach Angriff auf Flüchtlingsheim
Im Oktober wurde Peter S. zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er 1991 einen tödlichen Brandanschlag auf ein Flüchtlingslager im Saarland verübt hatte. Nun wird gegen einen weiteren Mann Anklage erhoben. Er soll den Anschlagsplan von S. gefördert haben.
32 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag im Flüchtlingslager Saarlouis im Saarland hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen weiteren Mann erhoben. Ein Sprecher der Karlsruher Behörden sagte, Peter Saint sei wegen Beihilfe zum Mord angeklagt worden. Saint war zu dieser Zeit eine große Persönlichkeit in der örtlichen Skinhead-Gemeinschaft und soll den mutmaßlichen Haupttäter Peter S. Saint beeinflusst haben.
S. wurde im Oktober vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Mordes und mehrfachen Mordversuchs zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht befand ihn für schuldig, im September 1991 im Flüchtlingslager Saarlouis einen Brand gelegt zu haben. Der damals 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah starb. Zwei weitere Bewohner wurden verletzt. Das Urteil gegen S. ist jedoch noch nicht rechtskräftig und wird voraussichtlich von einem Bundesgericht überprüft. Der nun angeklagte St. wurde im Juni festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Er soll in der Nacht vor dem Brandanschlag mit Gleichgesinnten ein Restaurant in Saarlouis besucht haben, teilte die Bundesanwaltschaft nach seiner Festnahme mit. Unter ihnen war auch der später verdächtige Haupttäter S.. Die Gruppe sprach in der Kneipe über die damaligen rassistischen Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte in Ostdeutschland. Saint machte im Gespräch deutlich, dass auch er für einen solchen Angriff in Saarlouis sei. Angeblich davon inspiriert, schüttete S. später Benzin auf das Treppenhaus der Unterkunft und zündete es an.
Die Ermittlungen blieben zunächst erfolglos und wurden nach dem Anschlag eingestellt. Der Fall gilt als Deutschlands berühmtester unaufgeklärter Extremistenmord. Erst vor etwa drei Jahren wurde das Ermittlungsverfahren aufgrund neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen und die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall.
Quelle: www.ntv.de