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Weimarer Maskenfall: Änderungen nach Richterentscheid

Corona-Masken-Urteil
Schulutensilien und eine Gesichtsmaske liegen auf einem Tisch in einer Schule in Thüringen.

Gerichtsverfahren zum Urteil des Weimarer Familienrichters zu Corona-Masken wird in die nächste Sitzung verschoben. Auf Nachfrage am Samstag sagte der Sprecher, die Staatsanwaltschaft habe Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt eingelegt. Das Amtsgericht verurteilte den 60-jährigen Richter am vergangenen Mittwoch zu einer zweijährigen Haftstrafe zur Bewährung. Mit seiner Entscheidung will er die Pflicht zum Tragen von Corona-Masken an zwei Schulen in Weimar kippen.

Im April 2021 ordnete der Familienrichter des Amtsgerichts Weimar in einem von ihm verfassten Beschluss an, dass die Kinder der beiden Schulen in Weimar entgegen den damaligen Vorschriften untergebracht seien. Laut Hygienekonzept des Thüringer Bildungsministeriums besteht im Unterricht keine Pflicht zum Tragen von Corona-Masken. Seine Entscheidung wurde später von den nachfolgenden Behörden aufgehoben. Er ist für solche Entscheidungen nicht verantwortlich.

Die am Freitag von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung hat zur Folge, dass das Karlsruher Bundesgericht das Urteil des Landgerichts Erfurt überprüfen muss. Es ist nicht endgültig, bis er seine endgültige Entscheidung getroffen hat.

Das deutsche „Richtergesetz“ sieht vor, dass Richter, die wegen vorsätzlichen Verhaltens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, von richterlichen Ämtern entbunden werden müssen. Das Judge Service Tribunal hat den Familienrichter vorübergehend abgelöst. Zuvor hatte der MDR Thüringen über die Revisionen der Staatsanwaltschaft berichtet.

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