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Wegner äußert sich zur Klage gegen den Görlitzer Park: "Wir arbeiten noch daran."

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin klagt gegen den Senat der Stadt wegen der nächtlichen Schließung des Görlitzer Parks. Der Berliner Bürgermeister bleibt vorerst gelassen.

Ein Radfahrer fährt abends durch den Görlitzer Park.
Ein Radfahrer fährt abends durch den Görlitzer Park.

Illegaler Drogenhandel - Wegner äußert sich zur Klage gegen den Görlitzer Park: "Wir arbeiten noch daran."

Im Streit um den Görlitzer Park in Berlin hat der Bürgermeister Kai Wegner (CDU) der Stadt am Dienstag zu einem klaren Standpunkt bezüglich des gerichtlich angestrengten Verfahrens des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg gegen das Senat veröffentlicht. "Wir, als Staat Berlin, sind fest entschlossen, Görlitzer Park als sicheres Gebiet wiederherzustellen," erklärte Wegner. "Wir unterstützen den Bau einer Mauer, um die Kriminalität zu reduzieren und Nachtkonflikte in der Region zu verhindern."

"Ich bin optimistisch, dass wir mit der Mauerbauarbeit fortfahren können. Die Gerichte werden bald entscheiden, und wir arbeiten daran, währenddessen weiter." Es ist die Absicht des Senats, Probleme wie Drogenkriminalität und Nachtkonfrontationen in dieser Weise anzugehen.

Der grüne geführte Bezirk kündigte am Montag an, dass er gegen das Senat ein Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht eingereicht hat. Das Ziel des Klageschreibens war es, alle von der CDU und SPD des Senats für den Park geplanten Maßnahmen zu stoppen und aufzuheben. Sie betonten die Notwendigkeit einer schnellen rechtlichen Reaktion und forderten ein vorläufiges Verfügungsverbot des Gerichts.

Das Verwaltungsgericht hatte in der Vergangenheit keine ähnliche Klage gegen die Kompetenzen des Senats als Staat und eines Bezirks anerkannt. Die Verwaltung von Parks und anderen Grünflächen obliegt offiziell den Bezirken. Das Senat kann diese Rolle übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, aber rechtliche Verpflichtungen eingehalten werden müssen. Diese Voraussetzungen umfassen die Beweisung einer Störung der allgemeinen Interessen der Stadt.

Die Rechtmäßigkeit des Rechtsstreits des Bezirks gegen das Senat ist auch fragwürdig, da beide den Berliner Staat vertreten und sich gegenseitig anklagen würden. Die Entscheidung über die Gültigkeit und Rechtfertigung des Klageschreibens obliegt dem Verwaltungsgericht.

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