Das Landgericht Osnabrück hat einen 19-jährigen Mann wegen des Todes eines Frankfurter Drogendealers nach dem Jugendstrafgesetzbuch wegen Mordes und mehr zu 8 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Sein 21-jähriger Komplize wurde am Donnerstag wegen bewaffneten Drogenhandels zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, sagte eine Gerichtssprecherin. (Az.: 3 KLs 13/22)
Laut Gerichtsbeschluss sind zwei Deutsche am 29.12.2021 von Osnabrück nach Frankfurt am Main gefahren, um eine größere Menge Cannabis zu kaufen. Beim Kauf von Medikamenten kam es zu einem körperlichen Konflikt mit dem Verkäufer. Der zum Tatzeitpunkt erst 18-jährige Angeklagte flüchtete, der damals 20-jährige Angeklagte wurde von dem Drogendealer angehalten. Dabei erschoss der 19-Jährige das Opfer.
Der 19-Jährige habe auf dem relativ schmalen Treppenaufgang absichtlich das Feuer eröffnet, so das Gericht, woraufhin das Opfer einwillige, sagte die Sprecherin. Der junge Mann handelte aus Gier.
Im Fall des zweiten Angeklagten hat die Kammer als mildernde Strafe gewertet, dass er zu den strafrechtlichen Ermittlungen beigetragen hat, insbesondere wer geschossen und ausgesagt hat. Er wurde zunächst wegen Mordes angeklagt. Nach Ansicht des Gerichts gab es jedoch kein gemeinsames kriminelles System.
Weil die Straftat nach dem Jugendstrafgesetzbuch verhandelt wird, wurden beide Angeklagten in ihrer Heimatstadt Osnabrück und nicht in Frankfurt vor Gericht gestellt. Es gibt auch mildere Strafen: Im Erwachsenenstrafrecht wird Tötungsdelikt mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Ein Urteil steht noch aus.