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Wegen Messerattacke vor einem Nachtclub zu sechs Jahren Haft verurteilt

Wegen zweier lebensgefährlicher Messerangriffe vor einem Nachtclub in der Frankfurter Innenstadt ist ein 26-jähriger Mann zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach einem mehr als 13-monatigen Prozess vor dem Landgericht Frankfurt stellte die Jury zwei Fälle gefährlicher...

Ein Stacheldrahtzaun umgibt die Justizvollzugsanstalt. Foto.aussiedlerbote.de
Ein Stacheldrahtzaun umgibt die Justizvollzugsanstalt. Foto.aussiedlerbote.de

Landgericht - Wegen Messerattacke vor einem Nachtclub zu sechs Jahren Haft verurteilt

Wegen zweier lebensgefährlicher Messerangriffe vor einem Nachtclub in der Frankfurter Innenstadt ist ein 26-jähriger Mann zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach einem mehr als 13-monatigen Prozess vor dem Landgericht Frankfurt stellte die Jury zwei Fälle gefährlicher Körperverletzung fest. Der Urteilsverkündung vom Dienstag zufolge stach der Angeklagte bei der Tat Anfang Dezember 2021 mit Tötungsabsicht ein, gab diese Absicht jedoch später auf. (AZ 3390 Js 258906/21)

Das Gericht sagte, der Angeklagte und sein Begleiter hätten sich zunächst mit einem Türsteher im Restaurant gestritten und seien schließlich aus dem Club geworfen worden. Vor der Tür kam es zu einer Auseinandersetzung mit dem Freund des Leibwächters. Plötzlich zog der heute 26-Jährige ein Messer und stach einem Gegner in die Lunge, wobei er knapp sein Herz verfehlte. Der zweite Gegner wurde in den Hals gestochen. Beide Opfer mussten sich einer Notoperation unterziehen. Unmittelbar nach dem Vorfall versuchte der Täter, nach Türkiye zu fliehen. Er wurde jedoch am Flughafen festgenommen.

Zu Beginn des Prozesses schwieg er, drückte aber später sein Bedauern über die Tat aus und entschuldigte sich beim Opfer. Der Vorsitzende Richter sagte, dass die Familienangehörigen des Täters später offensichtlich von den Opfern erpresst worden seien, was auch ausschlaggebend für das Urteil einer „milderen Strafe“ gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anklage beantragte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren, die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von weniger als fünf Jahren.

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Quelle: www.stern.de

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