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Wegen Gewaltverbrechen nach fast 40 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt

1986 verschwand ein 15-jähriges Mädchen und ihre Leiche wurde anderthalb Jahre später gefunden. Jahrzehnte später war aus Sicht des Landgerichts Darmstadt klar, wer für ihren gewaltsamen Tod verantwortlich war.

Statue der Justitia, die Waage und Schwert in den Händen hält. Foto.aussiedlerbote.de
Statue der Justitia, die Waage und Schwert in den Händen hält. Foto.aussiedlerbote.de

Landgericht Darmstadt - Wegen Gewaltverbrechen nach fast 40 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt

Knapp 40 Jahre nach der Ermordung eines 15-Jährigen im südhessischen Lindenfels ist der heute 62-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt ordnete am Freitag an, dass der Angeklagte in der psychiatrischen Klinik bleiben solle, in der er seit 2012 untergebracht ist.

Das Gericht stellte fest, dass die Deutschen das Mädchen im Juni 1986 in den Wald in der Nähe ihres Elternhauses gedrängt, sie mit einem Messer bedroht, vergewaltigt und anschließend erstochen hatten. Das 15-jährige Mädchen war auf dem Rückweg von einem Freibad zum Haus ihrer Eltern. Sie verschwand anderthalb Jahre lang, bis Spaziergänger im Februar 1988 ihre Knochen im Wald entdeckten.

Das jahrzehntelang ungeklärte Verbrechen geriet in die Hände des Landeskriminalamtes und der sogenannten Cold-Case-Einheit der Polizei, die nach neuen Hinweisen in ungeklärten Mordfällen suchte und neue forensische Techniken zur Aufklärung einsetzte. Die DNA des Angeklagten wurde entdeckt, als alte Beweise erneut auf genetische Spuren untersucht wurden. Nach Angaben der Ermittler ist der 62-Jährige mehrfach wegen Sexualverbrechen und anderen Straftaten verurteilt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sprach der Mann während des Mordprozesses nicht. Seit 2012 ist er in einer psychiatrischen Klinik in Schleswig-Holstein untergebracht. Ihm wurde lediglich Mord vorgeworfen, weil alle anderen Straftaten in dem Fall abgelaufen waren. Nach deutschem Recht gibt es keine Verjährungsfrist für Mord.

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Quelle: www.stern.de

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