Erlauben Schulen politische Dramen? Das Verwaltungsgericht Hannover wird sich am Mittwoch (13 Uhr) mit der Angelegenheit befassen. Die Alternative für Niedersachsen klagt gegen das Bildungsministerium und gegen die Aufführung des Theaterstücks „Danke, Alternative“ im Mai 2019 an einer Schule in Osnabrück. Das Gericht sagte, die Schüler hätten die Rhetorik der Partei kritisch gesehen. Die AfD wird vom Verfassungsschutz bundesweit als rechtsextremer Tatverdacht geführt und steht unter Beobachtung.
Nach Angaben des Gerichts rügte die Alternative für Deutschland, dass die Theateraufführung gegen die Bestimmungen der Verfassung verstoße. Der Staat bleibt durch ungerechtfertigte Parteilichkeit neutral. Während Lehrer dafür sorgen müssen, dass alle zulässigen politischen Positionen im Unterricht geäußert werden können, müssen sie beleidigende und rechtswidrige Äußerungen zurückweisen und verhindern. Schulen sind keine Orte der politischen Betätigung.
Andererseits sieht das Niedersächsische Landesbildungsministerium zu den Lehraufgaben auch die politische Bildung der Studierenden. Es liege kein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht vor, da der Lehrer keinen politischen Einfluss auf den Inhalt der Stücke nehme. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurde das Werk von den jungen Männern selbst geschaffen. Ein Urteil wird für Mittwoch erwartet.