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Was man im deutschen Wald nicht sammeln darf

Was man im deutschen Wald nicht sammeln darf

Was man im deutschen Wald nicht sammeln darf: Strafe bis zu 100.000 Euro

Natürlich ist es verboten, Bäume zu fällen und sie mit nach Hause zu nehmen, aber es gibt auch andere Dinge, die im deutschen Wald nicht gesammelt werden dürfen. Zum Beispiel, unter Naturschutz stehende Pflanzen.
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Was ist mit anderen Gegenständen? Unter bestimmten Umständen kann das Sammeln spezifischer Gegenstände zu einer hohen Strafe führen.

Was darf man im deutschen Wald nicht sammeln?

Schönes Moos und dekorative Tannenzapfen für die Hausdekoration, leckere Nüsse, Zweige und Rinde für Handarbeiten. Was kann man sicher im Wald sammeln und was ist tabu?

Tatsächlich hat jeder Wald einen Besitzer. Sei es das Bundesland, die Gemeinde oder eine Privatperson, diese Einrichtung oder Person besitzt nicht nur das Land, sondern auch alles, was sich darauf befindet. Dies wird durch die Forstgesetze der Bundesländer geregelt. Das bedeutet auch, dass es generell verboten ist, gefundene Gegenstände mitzunehmen.

Ist es wirklich verboten, überhaupt nichts zu sammeln und mitzunehmen?

Es gibt eine Ausnahme.

Das sogenannte „Handstraußregel“ aus dem Bundesnaturschutzgesetz (§39 BNatSchG) erlaubt es Waldbesuchern, kleine Mengen von Waldmaterialien mitzunehmen.

Was man im deutschen Wald nicht sammeln darf. Foto: jsoubliere / Pixabay

Jeder darf aus der Natur Feldblumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee und Heilkräuter sowie Zweige von wildwachsenden Pflanzen in kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch in Gebieten, die nicht unter ein Verbot fallen, mitnehmen. Es ist verboten, Bäume und junge Pflanzen mitzunehmen.

Einfach einen schönen Baum im Wald auszuwählen, ihn zu fällen und mitzunehmen, ist nicht erlaubt. Jeder, der dabei erwischt wird, droht eine hohe Strafe. Der Betrag variiert je nach Bundesland und kann bis zu 100.000 Euro erreichen (zum Beispiel, wenn der Baum ohne Genehmigung gefällt wurde).

Was man im deutschen Wald nicht sammeln darf:

  • Pflanzen, die unter Schutz stehen oder in Naturschutzgebieten wachsen;
  • Bäume, Brennholz und Totholz;
  • Waldpflanzen, ihre Zweige und Triebe;
  • Setzlinge;
  • bestimmte Moosarten, die unter Schutz stehen;
  • lebende oder tote wilde Tiere;
  • Nester und Eier;
  • Federn und Hörner.

Laut DFWR muss jeder, der Waldprodukte sammeln und sie anschließend verkaufen möchte (zu kommerziellen Zwecken), die Zustimmung des Waldbesitzers einholen. Andernfalls wird eine solche Sammlung als illegal angesehen.

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