Was das Ende der Preisobergrenzen für Strom und Gas für Sie bedeutet
Überraschenderweise wird die Energiepreisbremse nicht bis Ende März 2024 verlängert, sondern endet zum Jahresende. Finanzminister Lindner zieht Konsequenzen aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Wird es für Verbraucher jetzt teurer?
Die gute Nachricht ist, dass die Strom- und Erdgaspreise seit letztem Winter wieder sinken. Es profitiert auch von entsprechenden Preiskontrollen. Die schlechte Nachricht ist, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner die Preisobergrenze Ende dieses Jahres aufheben wird.
Der Staat hilft den Bürgern seit März 2023 offiziell dabei, Preisobergrenzen festzulegen, um den damals hohen Energiekosten entgegenzuwirken. Die Regeln gelten rückwirkend für Januar und Februar. Die Energiepreisbremse begrenzt 80 % der Arbeitspreise des Vorjahres – 12 Cent pro Kilowattstunde für Erdgas und 40 Cent für Strom. Jeder darüber hinausgehende Verbrauch wird zum gültigen Tarif für Gas oder Strom abgerechnet.
Das Vergleichsportal Verivox kam vor wenigen Tagen zu dem Schluss, dass eine Verlängerung der Preisobergrenzen für Strom und Gas bis Ende März 2024 nur geringe Entlastungen für deutsche Haushalte bringen wird, heißt es in einer Analyse. Die Stromkosten werden im Schnitt nur um 0,3 % sinken, Erdgas wird um 1,1 % günstiger. Die durchschnittliche Stromrechnung wird von 1.457 € auf 1.452 € pro Jahr sinken. Das bedeutet eine Ersparnis von 5 €.
Preis für Neukunden liegt unter Preisschwelle
Preisobergrenzen gelten derzeit vor allem für Grundversorgungstarife, da die Tarife für Neukunden bereits in der Regel unter der staatlichen Preisobergrenze liegen und keine staatlichen Zuschüsse erfordern. Betrachtet man nur den örtlichen Grundstrompreis, fällt die Absenkung der Obergrenze des Strompreises höher aus. Die Stromrechnungen sind hier derzeit von durchschnittlich 1.841 Euro auf 1.821 Euro gesunken. Dies entspricht einer Ermäßigung von 1,1 % bzw. 20 €.
Durch die Verlängerung der Gaspreisbremse bis Ende März sinken die durchschnittlichen Gaskosten für 20.000 kWh um 27 Euro von 2.420 Euro auf 2.393 Euro. Entspricht einer Ermäßigung von 1,1 % – der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt bis Ende März. Da der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ab Ende Februar abgeschafft wird, betragen die jährlichen Kosten für Erdgas 2.411 Euro. Aufatmen können nur Haushalte, die noch über eine teure Grundversorgung mit Gas verfügen. Dabei sinken die jährlichen Kosten von 3.066 Euro auf 2.986 Euro, was einer Reduzierung um 80 Euro entspricht.
Denn der Preis für Neukunden liegt deutlich unter dieser Preisschwelle. Derzeit kostet Strom zu den günstigsten Tarifen unter den vorgeschlagenen Konditionen durchschnittlich 27 Cent pro Kilowattstunde, Erdgas kostet etwa 9 Cent pro Kilowattstunde. Je nach Verbrauch können Haushalte durch den Umstieg auf die Grundversorgung vor Ort Hunderte Euro pro Jahr einsparen. Änderungen der Grundversorgung sind jederzeit mit einer 14-tägigen Ankündigungsfrist möglich, der neue Energieversorger übernimmt die Abmeldung des bisherigen Lieferanten.
Fazit: Das Ende der Maßnahme ist kein Beinbruch. Nur Haushalte, die noch in teuren Tarifen gefangen sind, werden von einer Ausweitung der Energiepreisgrenzen profitieren. Sie können jedoch noch mehr sparen, wenn Sie günstigere Strom- und/oder Gasrechnungen wählen. Wer derzeit für Gas mehr als 12 Cent pro kWh und für Strom mehr als 40 Cent pro kWh zahlt (das ist die Obergrenze der Preisbremse), sollte unbedingt seinen Strompreis ändern.
Quelle: www.ntv.de