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Was bedeutet die neue Wiederverwendbarkeitspflicht für Brandenburg?

Mehrwegbecher
Ein wiederverwendbarer Getränkebecher wird mit Kaffee befüllt.

Roy Hartung ist vorsichtig: Er weiß noch nicht, ob er und sein Unternehmen Vormark Kochkultur in Perleberg (Kreis Prignitz) an die seit dem . Januar geltende Pfandpflicht gebunden sind. Gastronomiebetriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen fortan sowohl Einweg- als auch Mehrwegverpackungen anbieten.

Nach den neuen Regeln darf dasselbe Produkt in Mehrwegverpackung nicht teurer sein als ein Produkt in Mehrwegverpackung in Einwegverpackung. Ausnahmen sind kleinere Betriebe wie Imbisse, Nachtlokale und Kioske. Sie können jedoch Lebensmittel und Getränke in wiederverwendbaren Behältern für unterwegs verpacken.

Hartung hat in Perleberg zwei Mensen, die Essen zum Mitnehmen anbieten. Er liefert auch Produkte an Privatpersonen, Unternehmen sowie Kindertagesstätten und Schulen. „Wir glauben, dass wir unter die Mehrwegvorschriften fallen“, sagte der Unternehmer. Deshalb hat er für seine Kantine einen kleinen Stapel Mehrwegbesteck gekauft, damit die Kunden ihr Essen statt Einwegverpackungen mitnehmen können.

Die meisten Gastronomiebetriebe im Land sind nicht betroffen, wie Olaf Lücke, Geschäftsführer des Brandenburgischen Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), sagte.

Nach dem Gesetz sind Mehrwegverpackungen nur verfügbar, wenn Sie mindestens fünf Mitarbeiter und eine Verkaufsfläche von mindestens 80 Quadratmetern haben. Auch Filialisten wie Bahnhofsbäckereien fallen laut Bundesumweltministerium in einem Fall unter die Regelung: Wenn das Gesamtunternehmen mehr als fünf Beschäftigte hat, auch wenn die einzelnen Standorte eine Verkaufsfläche von weniger als 80 haben Quadratmeter. Die Verordnung gilt auch für Gastronomiebetriebe, die Speisen ausschließlich in Einwegverpackungen aus Kunststoff ausschenken. Klassische Pizzakartons sind meist nicht dabei.

Grundsätzlich hält Lücke eine Mehrwegversorgung für sinnvoll, da sie dazu beiträgt, das Abfallaufkommen zu reduzieren. Dennoch kritisierte er die neuen Regeln, weil sie seiner Meinung nach unzeitgemäß und widersprüchlich seien. „Nach zwei Jahren Corona, Inflation und Kostensteigerungen gibt es nun eine rückzahlbare Verpflichtung – die hätte verschoben werden können“, sagte der Geschäftsführer.

Die Regelung hält er auch für inkonsequent, weil es dem Kunden obliegt, sich für Einweg- oder Mehrwegverpackungen zu entscheiden. „Wenn ich für Mehrwegverpackungen Pfand zahlen muss, dann will ich sehen, welche Möglichkeiten der Kunde hat“, prognostiziert Lücke. Aus seiner Sicht war es logisch, in der Übergangszeit beide Systeme parallel zu betreiben und dann die Einmalverpackung komplett zu entfernen.

“Das System funktioniert nur, wenn der Gast es akzeptiert”, sagt Luc. Deshalb plädiert er dafür, dass Gastronomen dem Verbundsystem beitreten, damit Kunden Becher oder Lebensmittelbehälter überall zurückgeben können – genau wie Getränkeflaschen. Das ist besonders wichtig im Großraum Berlin, wo es viele Pendler gibt. „Für den Verbraucher muss es praktisch sein.“

Der Dehoga organisiert Informationsveranstaltungen für seine Mitglieder, um der Mehrfachnutzungspflicht gerecht zu werden und sie zu unterstützen, zumal Gastronomen mit einigen Kosten rechnen müssen. „Man muss doppelt so viel Mehrweggeschirr auf Lager halten“, sagt Lücke. Jedes Unternehmen kann ein paar tausend Euro zusammenkratzen.

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