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Warten Sie nicht zu lange mit der Kündigung

Reiserücktrittsversicherung

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Wenn Sie Ihren Urlaub kurzfristig stornieren, kann eine Reiserücktrittsversicherung den finanziellen Schaden mildern..aussiedlerbote.de

Warten Sie nicht zu lange mit der Kündigung

Unfälle oder Krankheiten können eine lange geplante Reise absagen. Sind Sie gegen solche Ereignisse versichert? Dann müssen Sie schnell handeln.

Wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, ist in vielen Fällen vor hohen Stornokosten geschützt, wenn ein gebuchter Urlaub plötzlich ausfällt.

Doch was sollten Sie tun, wenn etwas passiert - und wie schnell? Welche Nachweise braucht die Versicherung? Die Stiftung Warentest gibt in ihrer Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 1/2024) Tipps für die Schadensmeldung an den Versicherer:

1. Zeitpunkt der Stornierung

Angenommen, sie sind zu krank, um in ihrem derzeitigen Zustand zu verreisen. Es sind aber nur noch drei Wochen bis zur Abreise. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie bis zur Abreise wieder gesund sind, sollten Sie Ihre Versicherung anrufen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten sogar eine so genannte medizinische Stornoberatung an.

Rät der Hotline-Mitarbeiter zum Abwarten und bestätigt ein Arzt später die Reiseunfähigkeit, hat der Versicherte laut Finanztest trotzdem Anspruch auf die volle Erstattung. Ansonsten gilt: "Wer zu spät storniert, bekommt weniger Geld."

Auch der umgekehrte Fall ist denkbar, wie der Finanztester mit Verweis auf das Urteil des Landgerichts München beschreibt: Wenn die Hotline eine Stornierung empfiehlt und Sie darauf bestehen, muss der Versicherer die Stornokosten übernehmen. In dem besprochenen Fall geht es um die Abklärung eines Krebsverdachts (Az. 122 C 7243/22).

2. nicht auf Stornierung warten

Haben Sie bei Ihrem Anruf von Ihrer Versicherung die Nachricht erhalten, dass Sie sofort stornieren sollen, oder war Ihnen klar, dass die Reise nicht angetreten werden kann?

Dann sollten Sie die Stornierung sofort in die Wege leiten - sowohl bei Reisen, die per E-Mail oder Einschreiben an Reisebüros geschickt wurden, als auch bei Leistungen, die separat bei einzelnen Anbietern gebucht wurden (z. B. Hotels, Fluggesellschaften oder Mietwagenfirmen).

Der Grund: Je später die Stornierung erfolgt, desto höher sind in der Regel die Stornogebühren. Wie unter Punkt 1 erwähnt: Wenn sich aus dem Grund für die Stornierung der Reise (siehe Punkt 3) ergibt, dass Sie die Reise auch früher hätten stornieren können, übernimmt die Versicherung möglicherweise nicht alle Kosten.

3. legen Sie Quittungen vor

Wenn Sie krank sind, stellt der Versicherer auf seiner Website in der Regel einen medizinischen Fragebogen zur Verfügung, der von Ihrem Arzt ausgefüllt werden kann. Darin wird auch gefragt, wann eine Reise nicht möglich ist.

Neben gesundheitlichen Problemen gibt es viele andere mögliche Gründe für eine Reisestornierung, die von Ihrer Versicherung abgedeckt werden können. Auch hier müssen Sie die entsprechenden Unterlagen einreichen. Beispiele sind ein Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers, ein Bescheid Ihrer Universität über einen kurzfristigen Nachprüfungstermin oder ein Polizeibericht bei einem Einbruch.

Laut Finanztest sind für eine Schadenmeldung neben diesen Unterlagen erforderlich: die Buchungs- und Zahlungsbestätigung der Reise, eine Rechnung über die Stornokosten, die Versicherungsnummer und der Stornogrund. Die Schadenmeldung kann in der Regel online auf der Website des Versicherers eingegeben werden.

Es ist ratsam, eine Kombination von Tarifen zu wählen

Laut Finanztest sind Reiserücktrittsversicherungen vor allem für Familien mit kleinen Kindern und ältere Menschen empfehlenswert, da es häufiger zu gesundheitlichen Zwischenfällen kommt.

Experten empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung zu kombinieren. Letztere verhindert zusätzliche Kosten, wenn der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss (z.B. wegen einer Verletzung). Ein weiterer Ratschlag: Buchen Sie einen Tarif ohne Selbstbeteiligung. Diese kann manchmal bis zu 20 % der Stornogebühren betragen.

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Quelle: www.ntv.de

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