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Wann darf ein Arbeitgeber Fotos von Mitarbeitern veröffentlichen?

Fragen des Arbeitsrechts

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Möchte ein Unternehmen Fotos von Mitarbeitern auf seiner Website veröffentlichen, muss es deren Erlaubnis einholen..aussiedlerbote.de

Wann darf ein Arbeitgeber Fotos von Mitarbeitern veröffentlichen?

Auf Social-Media-Plattformen, Unternehmenswebsites und Broschüren: Unternehmen teilen häufig Fotos ihrer Mitarbeiter. Was passiert, wenn der Mitarbeiter dies nicht möchte?

Betriebsausflüge, die Teilnahme an Messen oder einfach das geschäftige Arbeitsleben im Büro oder in der Werkstatt kennenlernen: Fotomotive gibt es im Unternehmen immer. Es gibt auch einen Grund, sie zu teilen – beispielsweise um einen positiven Eindruck bei einem potenziellen Bewerber oder Kunden zu hinterlassen. Doch Mitarbeiter wollen nicht immer im Internet gesehen werden. Hier stellt sich also die Frage: Darf ein Arbeitgeber ohne deren Zustimmung Fotos von Mitarbeitern auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen?

Die klare Antwort lautet: Nein. Sobald ein Arbeitnehmer auf einem Foto erkennbar ist, muss der Arbeitgeber vor der Veröffentlichung des Fotos die Zustimmung des Arbeitnehmers auf dem Foto einholen. Arbeitsrechtsexperte Peter Meyer erklärt, dass dies schriftlich oder elektronisch (also per E-Mail) erfolgen kann. „Worte reichen oft nicht aus.“

Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber Fotos von Mitarbeitern (z. B. deren jeweilige Kontaktdaten) auf der Unternehmenswebsite veröffentlichen möchte. Mitarbeiter können ihre Einwilligung verweigern, wenn sie nicht möchten, dass das hier gezeigte Foto angezeigt wird.

Arbeitsende: Mitarbeiterfotos von Website entfernen

Je nach Position des Arbeitnehmers können Ausnahmen gelten. Zum Beispiel, wenn es um Mitarbeiter in der Öffentlichkeitsarbeit oder den sozialen Medien geht. „Dann besteht ihre Aufgabe darin, in den sozialen Medien Aufmerksamkeit zu erregen“, sagte Meyer. Aber alle Mitarbeiter, die eigentlich keinen direkten Kundenkontakt haben und denen es für ihre Arbeitstätigkeit, Produkte oder Dienstleistungen nicht wichtig ist, ob ihre Anwesenheit sichtbar ist oder nicht, werden wahrscheinlich sagen: „Das will ich nicht.“

Auch wenn Sie der Nutzung Ihres Fotos zunächst zugestimmt haben, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, sagte Meyer. Wenn Sie das Unternehmen verlassen, haben Sie auch das Recht, Ihre Mitarbeiterfotos von der Firmenhomepage entfernen zu lassen.

Wenn es darum geht, Firmenbroschüren zu drucken, auf denen Ihr Foto nicht mehr zu sehen sein soll, kommt es laut Meyer jedoch auf die Proportionen an. Auch hier kommt die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber gemäß Artikel 241 des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Tragen. „Das Interesse des Arbeitnehmers an der Entfernung des Fotos kann hinter dem Interesse des Arbeitgebers zurückstehen, der andernfalls viel Geld ausgeben müsste, um die Broschüre zu entfernen.“

Peter Meyer ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Mitglied des Präsidiums der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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Quelle: www.ntv.de

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